Die Barra 1866 Airgun ist ein hochwertiges CO2-Luftdruckgewehr im klassischen Lever-Action-Design, das sich an Freizeit- und Hobbyschützen richtet, die Wert auf Optik, solide Verarbeitung und unkomplizierten Schießspaß legen. Das Modell verschießt Diabolos im Kaliber 4,5 mm (.177) und arbeitet mit einem zuverlässigen CO₂-Antrieb.
Die Konstruktion besteht aus einem Metall-Upper in Kombination mit einem Polymer-Frame (MU/PF) und verbindet Stabilität mit einem ausgewogenen Gewicht. Jede Barra 1866 verfügt über eine individuelle Seriennummer, was den Replika-Charakter zusätzlich unterstreicht.
Das Luftdruckgewehr arbeitet im Non-Blowback-Betrieb . Das 10-Schuss-Magazin sorgt für unterbrechungsarmes Schießen. Mit einer Geschossgeschwindigkeit von ca. 157 m/s und einer Energie von rund < 6,8 Joule eignet sich die Barra 1866 ideal für das präzise Freizeitschießen.
Die lange Lauflänge von 477 mm unterstützt eine ruhige Schussabgabe und eine gute Zielstabilität. Durch das klassische Design und die solide Technik ist die Barra 1866 sowohl optisch als auch funktional ein attraktives Luftdruckgewehr für den sportlichen Einsatz.
Highlights
Klassisches Lever-Action-Design im Stil des Modells 1866
CO2-Luftdruckgewehr für Diabolos
Metall-Upper / Polymer-Frame (MU/PF)
Individuelle Seriennummer
Non-Blowback-System
10-Schuss-Magazin
Solide Verarbeitung und ausgewogenes Gewicht
Technische Daten
Hersteller: BARRA
Modell: Barra 1866
Produktkategorie: Airgun / Replika
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Antrieb: CO2
Munition: Diabolo
Magazinkapazität: 10 Schuss
Blowback: Nein
Energie: < 6,8 J
Geschossgeschwindigkeit: ca. 157 m/s (515 fps)
Lauflänge: ca. 477 mm (18,75")
Gewicht: ca. 2.945 g (6,49 lbs)
Farbe: Schwarz
Standardmagazin: 18961
EAN: 5707843094993
Artikelnummer: 19949
Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.
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