Die SIG SAUER X-FIVE als CO₂-Luftpistole im Kaliber 4,5 mm (.177 BB) ist die sportlich orientierte Ausführung der bekannten SIG-SAUER-Plattform und richtet sich an Anwender, die ein präzises, realistisch arbeitendes Blowback-Modell bevorzugen.
Das integrierte Blowback-System sorgt für einen beweglichen Metallschlitten und simuliert bei jedem Schuss einen authentischen Rückstoß. In Kombination mit dem Single-/Double-Action-Abzug entsteht ein sehr realistisches Schussgefühl, das sich sowohl für Trainingszwecke als auch für anspruchsvolles Freizeitschießen eignet.
Die X-FIVE-typische, verlängerte Bauform sorgt für eine ruhige Lage im Schuss und unterstützt eine kontrollierte Zielaufnahme. Die offene Visierung ist klar ausgeführt und ermöglicht eine präzise Ausrichtung. Das ergonomisch gestaltete Griffstück liegt sicher in der Hand und erlaubt auch bei längeren Schießsessions eine gute Kontrolle.
Der Antrieb erfolgt über eine 12-g-CO₂-Kapsel (nicht im Lieferumfang enthalten), die im BB-Magazin untergebracht ist. Eine integrierte Zubehörschiene ermöglicht bei Bedarf die Montage von weiterem Zubehör.
Die SIG SAUER X-FIVE CO₂-Version eignet sich ideal für Freizeit- und Trainingsschützen, die Wert auf sportliche Optik, realistischen Rückstoß und hochwertige Verarbeitung legen.
Die SIG SAUER X-FIVE CO₂-Luftpistole ist für den Verschuss von 4,5 mm (.177) Diabolos und Stahl-BBs ausgelegt.
Für eine optimale Energie-Ausbeute und ein gleichmäßiges Schussverhalten wird die Verwendung von Stahl-BBs empfohlen.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) BB
Antrieb: 1× 12 g CO₂-Kapsel (nicht enthalten)
System: CO₂, Blowback
Abzug: Single / Double Action
Magazinkapazität: 20 Schuss
Visierung: offene Visierung
Zubehörschiene: vorhanden
Energie: < 7,5 Joule
Abgabe: frei ab 18 Jahren
Lieferumfang
Hinweis: CO₂-Kapseln und Stahl-BBs sind nicht im Lieferumfang enthalten.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.