Die SIG SAUER X-FIVE ist die sportlich ausgelegte Variante der bekannten P226-Baureihe und steht für Präzision, Kontrolle und hochwertiges Handling. Als lizenzierte CO₂-Luftpistole im Kaliber 4,5 mm (.177 BB) übernimmt sie die markante Optik des Originals und verbindet diese mit moderner Blowback-Technik.
Der schwere Metallschlitten mit Blowback-System erzeugt bei jedem Schuss einen deutlich spürbaren Rückstoß und sorgt für ein realistisches Schießerlebnis. Das hohe Eigengewicht unterstützt eine ruhige Handlage und erleichtert kontrollierte Schussfolgen beim Freizeitschießen.
Das Magazin fasst 20 Stahl-BBs und wird über eine 12-g-CO₂-Kapsel betrieben. Die Pistole arbeitet im Single-/Double-Action-Modus und bietet eine sichere Handhabung durch die manuelle Sicherung. Die feste Visierung und die ausgewogene Balance machen die X-FIVE zu einer idealen Airgun für ambitioniertes Plinking.
Im Airweapon Starter Set ist die SIG SAUER X-FIVE sofort einsatzbereit. Das Set enthält CO₂-Kapseln, Wartungskapseln, Stahl-BBs sowie Zielscheiben. Damit entfällt der separate Zukauf von Verbrauchsmaterial.
Dieses Set richtet sich an Anwender, die eine sportlich orientierte Blowback-CO₂-Pistole mit kompletter Grundausstattung suchen.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) BB
Antrieb: 1 × 12 g CO₂
System: Blowback, Single / Double Action
Magazinkapazität: 20 Schuss
Mündungsgeschwindigkeit: ca. 120 m/s
Sicherung: manuelle Sicherung
Energie: < 7,5 Joule (erlaubnisfrei)
Abgabe: frei ab 18 Jahren
Lieferumfang – Airweapon Starter Set
SIG SAUER X-FIVE CO₂-Luftpistole
Magazin
10 × 12 g CO₂-Kapseln
5 × 12 g CO₂-Wartungskapseln (Karton)
1 Flasche Stahl-BBs (Menge gemäß Abbildung)
Zielscheiben
Bedienungsanleitung
Hinweis:
Abbildung ähnlich. Das Starter Set dient der Darstellung der enthaltenen Komponenten. Marke, Verpackung und Ausführung der Verbrauchsmaterialien können variieren.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.