Die IWI Mini UZI gehört zu den bekanntesten Maschinenpistolen der Welt und war ursprünglich ausschließlich israelischen Spezialeinheiten vorbehalten. Die CO₂-betriebene Airgun-Version von Umarex bringt diesen Klassiker nun als 4,5 mm Steel-BB-Modell mit authentischem Handling und markantem Design in den Freizeitbereich.
Angetrieben von einer 12-g-CO₂-Kapsel bietet die Mini UZI eine Energie von unter 3,0 Joule und ermöglicht dynamisches Schießen mit hohem Spaßfaktor. Der kräftige Blowback sorgt für ein realistisches Schussgefühl, während das 28-schüssige Magazin schnelle Schussfolgen erlaubt.
Zur Ausstattung gehören ein klappbarer Hinterschaft sowie eine abnehmbare Schalldämpferattrappe, die den taktischen Look unterstreichen. Geschossen wird im Double-Action-Only-Modus, eine Schiebesicherung sorgt für sichere Handhabung.
Die IWI Mini UZI ist damit ideal für Sammler, Fans historischer Waffen und alle, die eine kompakte, realistische CO₂-BB-Airgun suchen.
Highlights
Originalgetreue Mini-UZI-Replika
CO₂-betriebene BB-Airgun
Kräftiger Blowback-Effekt
Klappbarer Hinterschaft
Abnehmbare Schalldämpferattrappe
28-Schuss-Magazin für Steel-BBs
Kompakte Bauweise
Energie unter 3,0 Joule
Technische Daten
Hersteller: IWI / Umarex
Modell: Mini UZI
Kaliber: 4,5 mm (.177) BB
Munition: Steel-BBs
System: CO₂
Antrieb: 1 × 12 g CO₂
Energiestufe (E₀): < 3,0 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀): ca. 130 m/s (427 fps)
Magazinkapazität: 28 Schuss
Schusskapazität: ca. 60 Schuss
Abzug: Double Action Only
Sicherung: Schiebesicherung
Länge: ca. 355 mm
Gewicht: ca. 1.327 g
EAN: 4000844560506
Zolltarifnummer: 93040000
Artikelnummer: 5.8141
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Lieferumfang
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.