Die Vorsk EU7 Vented GBB ist eine gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, die modernes Design, zuverlässige Technik und eine markante Optik miteinander verbindet. In der Chrom-Ausführung erhält die Pistole ein besonders auffälliges, hochwertiges Erscheinungsbild mit starkem Wiedererkennungswert – ideal für Spieler, die bewusst ein außergewöhnliches Design wählen.
Der charakteristische ventilierte Schlitten (Vented Slide) reduziert die bewegte Masse und sorgt für ein schnelles Repetierverhalten sowie eine saubere Zielrückkehr nach jedem Schuss. Das GBB-System (Gas Blowback) erzeugt einen realistischen Rückstoß und eine dynamische Schlittenbewegung, was ein authentisches Schussgefühl vermittelt.
Mit einer Energie von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) ist die EU7 Vented vollständig spielfeldtauglich. Der 94 mm lange Innenlauf in Kombination mit dem variablen Hop-Up-System ermöglicht stabile Flugbahnen und gleichmäßige Trefferbilder auch bei schneller Schussfolge.
Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 21-Schuss-Gas-Magazin betrieben. Ein 14 mm CCW-Laufgewinde erlaubt die Montage von Tracern oder Schalldämpfer-Attrappen. Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind klar strukturiert und gut erreichbar.
Die Vorsk EU7 Vented GBB in Chrom richtet sich an Airsoft-Spieler, die eine technisch moderne, leistungsstabile GBB-Seitenwaffe mit besonders auffälliger Optik suchen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: Vorsk
Modell: EU7 Vented
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 94 mm
Magazinkapazität: 21 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: 14 mm CCW
Waffenmodell: G-Series
Farbe: Chrom
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.