Die SIG SAUER ProForce P229 ist eine originalgetreue 1:1-Airsoft-Replika der bekannten Dienstpistole und wird in den USA sogar von der U.S. Coast Guard als offizielle Trainingspistole eingesetzt. Sie richtet sich damit klar an Anwender, die realistische Handhabung, hohe Verarbeitungsqualität und praxisnahes Training erwarten.
Die Pistole verschießt 6 mm BBs und wird über ein Gas-Blowback-System betrieben. Der realistische Blowback-Effekt sorgt für eine authentische Schlittenbewegung und ein deutlich spürbares Schussfeedback. Das Vollmetallgehäuse mit schwarzem Nitron-Finish in Kombination mit Polymer-Griffschalen verleiht der P229 ein ausgewogenes Gewicht und eine sehr originale Haptik.
Zur Ausstattung gehören eine klassische 3-Punkt-Kontrastvisierung, eine integrierte Picatinny-Schiene zur Montage von Lampen oder Lasern sowie ein stufenlos einstellbares Hop-Up, das eine präzise Anpassung an unterschiedliche BB-Gewichte ermöglicht. Der Double-/Single-Action-Abzug (DA/SA) mit funktionalem Entspannhebel entspricht dem Original und unterstreicht den Trainingscharakter dieser Airsoft-Pistole.
Mit ihrem 24-Schuss-Drop-Magazin, der sauberen Verarbeitung nach SIG-Sauer-Qualitätsstandards und der praxisnahen Bedienung ist die ProForce P229 ideal für behördliches Training, Vereinsbetrieb und anspruchsvolle Airsoft-Spieler, die Wert auf Realismus legen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: SIG SAUER
Modell: ProForce P229
Kaliber: 6 mm BB
System: Gas Blowback
Magazinkapazität: 24 Schuss
Abzug: Double Action / Single Action (DA/SA)
Hop-Up: Einstellbar
Laufmaterial: Messing
Laufart: Glatter Lauf
Laufgewinde: Nein
Visierung: Starre 3-Punkt-Kontrastvisierung
Montageschiene: Picatinny Rail
Material Gehäuse: Metall
Material Verschluss: Metall
Griffschalen: Polymer
Empfohlenes BB-Gewicht: 0,20 – 0,23 g
Energie: < 1,0 Joule
Farbe: Schwarz
Gesamtlänge: 177 mm
Gewicht: 856 g
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.