Die KWC KWC17 Black Barrel Metal Version CO₂ ist eine leistungsstarke CO₂-Airsoftpistole im G-Series-Design, ausgelegt auf hohe Zuverlässigkeit, saubere Verarbeitung und ein realistisches Schussgefühl. Die schwarze Ausführung mit Black Barrel sorgt für eine klassische, einsatzorientierte Optik ohne auffällige Kontraste.
Der CO₂-Antrieb liefert eine konstante Leistung von ca. 1,35 Joule (≈ 384 FPS mit 0,20 g BBs) und bietet damit eine spürbar kräftige Performance. In Verbindung mit dem variablen Hop-Up lässt sich die Flugbahn präzise einstellen, was zu stabilen Reichweiten und kontrollierten Trefferbildern beiträgt. Der 94-mm-Innenlauf unterstützt die gleichmäßige Schussabgabe.
Die robuste Konstruktion mit Metallanteilen sorgt für ein solides Gewicht und ein authentisches Handling. Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 15-Schuss-CO₂-Magazin gespeist. Ein 11 mm CW Laufgewinde erlaubt die Montage von Tracer-Adaptern oder Schalldämpfer-Attrappen. Die linksseitigen Bedienelemente sind klar strukturiert und gut erreichbar.
Mit ihrer Kombination aus Leistung, Präzision und klassischem Design eignet sich die KWC KWC17 Black Barrel besonders für Spieler, die eine durchsetzungsstarke CO₂-Seitenwaffe im bewährten G-Series-Format suchen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KWC
Modell: KWC17 Black Barrel
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: CO₂
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,35 J (≈ 384 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 94 mm
Magazinkapazität: 15 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: 11 mm CW
Waffenmodell: G-Series
Material: Metall / Polymer
Farbe: Schwarz
Lieferumfang: Bedienungsanleitung, Innensechskantschlüssel, Mid-Cap-Magazin, Munition
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.