Die CZ P-10C CO₂ Blowback ist eine leistungsstarke, kompakte Airsoftpistole aus der ASG ProLine-Serie, entwickelt für Spieler und Anwender, die maximale Zuverlässigkeit, realistische Funktion und robuste Bauweise erwarten. Als offiziell lizenzierte Replika von CZ (Česká Zbrojovka) trägt sie originalgetreue Markierungen sowie eine individuelle Seriennummer.
Dank des CO₂-Antriebs liefert die P-10C eine konstante und kräftige Performance mit einem präzisen Blowback-Rückstoß. Der Metallschlitten in Kombination mit dem verstärkten Polymergriffstück (MS/PF) sorgt für eine ausgewogene Balance aus Stabilität, Gewicht und Haltbarkeit – ideal für intensiven Spielbetrieb oder Training.
Die Pistole ist mit einem optics-ready OR-OT-Schlitten ausgestattet und bietet damit erweiterte Möglichkeiten zur individuellen Konfiguration. Das einstellbare Hop-Up-System ermöglicht ein sauberes, kontrolliertes Schussbild, während die integrierte Zubehörschiene die Montage von Lampen oder Lasern erlaubt.
Mit ihrem kompakten Format, der 22-Schuss-Magazinkapazität und der robusten ProLine-Ausführung eignet sich die CZ P-10C hervorragend für CQB-Szenarien, Training und taktisches Airsoft. Die hohe Verarbeitungsqualität und die starke CO₂-Leistung machen sie zu einer zuverlässigen Seitenwaffe für anspruchsvolle Nutzer.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: ASG
Lizenz: CZ Česká Zbrojovka
Serie: ProLine
Modell: CZ P-10C OR-OT
Kaliber: 6 mm BB
Munitionstyp: Plastic BB
System: CO₂ Blowback
Leistung: ca. 1 Joule
Magazinkapazität: 22 Schuss
Griffstück: Polymer (verstärkt)
Schlitten: Metall
Lauflänge: 90 mm / 3,5 Zoll
Hop-Up: Einstellbar
Montageschiene: Zubehörschiene (Accessory Rail)
Optics Ready: OR-OT
Besondere Merkmale:
– Blowback-System
– Einzigartige Seriennummer
– MS/PF Konstruktion (Metal Slide / Polymer Frame)
Farbe: Schwarz
Gesamthöhe: 135 mm
Breite: 30 mm
Gewicht: 730 g
Geschwindigkeit: ca. 100 m/s (328 FPS, 0,20 g BB)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.