Die Krytac War Sport GPR-CC S-AEG ist eine offiziell lizenzierte Airsoft-Nachbildung, die für anspruchsvolle Spieler entwickelt wurde. Sie kombiniert ein markantes Design mit hochwertiger Verarbeitung und zuverlässiger Technik. Die kompakte Gesamtlänge von ca. 855–945 mm macht sie vielseitig einsetzbar und prädestiniert für mittlere bis größere Distanzen.
Upper und Lower Receiver, Handschutz, Außenlauf und Buffer Tube sind aus CNC-gefrästem 6061-T6-Aluminium gefertigt und hart eloxiert, um eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung und äußere Einflüsse zu gewährleisten. Polymer-Bauteile wie Griff und Schaft sorgen für geringes Gewicht und ergonomisches Handling, während Stahlkomponenten die Stabilität erhöhen. Der skelettierte 13-Zoll-Aluminium-Handschutz verfügt über Picatinny-Schienen an Ober- und Unterseite sowie zusätzliche Montagepunkte für weiteres Zubehör.
Im Inneren arbeitet eine V2-Gearbox mit MOSFET, 8-mm-Lagern, Polymerkolben mit Metallzähnen, gepolstertem Zylinderkopf, drehmomentstarkem Long-Motor und Federschnellwechselsystem. Der 416-mm-Innenlauf in Kombination mit dem variablen Hop-Up sorgt für konstante Präzision und gute Reichweite. Das MOSFET verbessert die Schaltreaktion und schützt die Elektronik zuverlässig. Die Energie liegt bei ca. 1,54 Joule (ca. 410 FPS mit 0,20 g BBs).
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Technische Daten:
Antriebsart: S-AEG (elektrisch)
Schussmodus: Einzelschuss, Halbautomatisch
Bedienseite: beidseitig
Kaliber: 6 mm BB
Energie: ca. 1,54 Joule
Mündungsgeschwindigkeit: ca. 410 FPS (0,20 g BB)
Hop-Up: variabel
Innenlauflänge: 416 mm
Gearbox: Version 2 mit MOSFET
Motor: Long Type, 21 TPA
Magazinkapazität: 300 Schuss
Laufgewinde: 14 mm CCW
Schienensystem: Picatinny
Stecker: Mini Tamiya
Waffenplattform: M4/M16
Farbe: Schwarz
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.