Der Dan Wesson 8 Zoll Airsoft Revolver ist eine leistungsstarke CO₂-betriebene Airsoft-Replika für Anwender, die Wert auf maximale Reichweite, hohe Energie und ein markantes Revolverdesign legen. Diese Version gehört zur Dan Wesson Gen I Serie und präsentiert sich als robuste Vollmetall-Ausführung im Kaliber 6 mm BB.
Die lange 8-Zoll-Lauflänge sorgt für eine ausgeprägte Visierlinie und unterstützt eine hohe Mündungsenergie von rund 2,72 Joule. In Kombination mit der massiven Full-Metal-Konstruktion entsteht ein sehr ruhiges Schussverhalten mit klarer Ausrichtung auf kraftvolle Schussabgabe. Die Steel-Grey-Oberfläche (Urban/Dark Grey) verleiht dem Revolver eine funktionale, sachliche Optik.
Der Revolver arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente Nutzung der CO₂-Kapsel ermöglicht und die hohe Leistung konstant abrufbar macht. Der Schuss erfolgt im Double-Action-Modus. Jede Ausführung verfügt über eine einzigartige Seriennummer, was den authentischen Charakter dieser Airsoft-Replika zusätzlich unterstreicht.
Mit seiner hohen Energie richtet sich dieser Dan Wesson insbesondere an erfahrene Nutzer, Sammler und das gezielte Freizeitschießen außerhalb von Spielfeldern mit Joule-Begrenzung.
Technische Daten
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Energiestufe: über 2,0 Joule
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Energie: ca. 2,72 Joule
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Kaliber: 6 mm BB
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Antrieb: 1× 12 g CO₂
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System: Non Blow Back
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Abzug: Double Action
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Trommelkapazität: 6 Schuss
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Material: Vollmetall (FMV)
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Besonderheit: Einzigartige Seriennummer
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Farbe: Steel Grey (Urban / Dark Grey)
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Modellreihe: Dan Wesson Gen I
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Lauflänge: 8 Zoll
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Geschwindigkeit: ca. 165 m/s
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Gewicht: 1.040 g
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Empfohlene BBs: 0,25 g
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Lizenz: Dan Wesson
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Hersteller: ASG
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.