Der Dan Wesson 8 Zoll in der Ausführung Reduced Muzzle Velocity richtet sich an Anwender, die das markante Design und die lange Lauflänge der Gen-I-Serie schätzen, dabei jedoch bewusst eine reduzierte Mündungsenergie bevorzugen. Diese Airsoft-Replika im Kaliber 6 mm BB wird mit CO₂ betrieben und bleibt mit rund 1,0 Joule deutlich unter der leistungsstarken Standardversion.
Die lange 8-Zoll-Lauflänge sorgt für eine ruhige Visierlinie und ein stabiles Schussverhalten, während die Vollmetall-Konstruktion ein realistisches Gewicht und ein hochwertiges Handling bietet. Die Steel-Grey-Oberfläche (Urban / Dark Grey) verleiht dem Revolver eine sachliche, funktionale Optik mit modernem Charakter.
Der Revolver arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente Nutzung der CO₂-Kapsel ermöglicht und eine konstante Schussleistung liefert. Der Schuss erfolgt im klassischen Double-Action-Modus. Jede Ausführung ist mit einer einzigartigen Seriennummer versehen, was den authentischen Charakter dieser Dan-Wesson-Replika unterstreicht.
Durch die reduzierte Mündungsenergie eignet sich dieses Modell besonders für Spielfelder mit strengen Joule-Grenzen, für kontrolliertes Training sowie für Anwender, die eine langläufige Revolverplattform ohne hohe Leistung suchen.
Technische Daten
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Energiestufe: > 0,5 – 1,0 Joule
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Energie: ca. 1,0 Joule
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Kaliber: 6 mm BB
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Antrieb: 1× 12 g CO₂
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System: Non Blow Back
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Abzug: Double Action
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Trommelkapazität: 6 Schuss
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Material: Vollmetall (FMV)
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Besonderheit: Einzigartige Seriennummer
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Farbe: Steel Grey (Urban / Dark Grey)
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Modellreihe: Dan Wesson Gen I
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Lauflänge: 8 Zoll
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Geschwindigkeit: ca. 100 m/s
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Gewicht: 1.040 g
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Empfohlene BBs: 0,20 g
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Lizenz: Dan Wesson
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Hersteller: ASG
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.