Der Dan Wesson 715 Gen II in der 6-Zoll-Ausführung richtet sich an Anwender, die einen leistungsstarken, präzisen und hochwertig verarbeiteten Airsoft-Revolver suchen. Diese Version im Kaliber 6 mm BB kombiniert das markante Design der 715-Serie mit einer robusten Vollmetall-Konstruktion und einer Leistung von bis zu 1,9 Joule.
Die Steel-Grey-Oberfläche verleiht dem Revolver eine moderne, technisch wirkende Optik und hebt ihn klar von klassischen Chrom- oder schwarzen Varianten ab. Durch die massive Full-Metal-Ausführung entsteht ein realistisches Gewicht, das zusammen mit der 6-Zoll-Lauflänge für eine ruhige Schussabgabe und eine lange Visierlinie sorgt.
Der Revolver arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente Nutzung der CO₂-Kapsel ermöglicht und eine konstante Schussleistung bietet. Der Schuss erfolgt im Double-Action-Modus. Dank des einstellbaren Hop-Ups lässt sich die Flugbahn der BBs präzise anpassen, was insbesondere bei der höheren Leistung dieser Variante einen deutlichen Vorteil bietet.
Jeder Dan Wesson 715 Gen II ist mit einer einzigartigen Seriennummer versehen und gehört zur hochwertig positionierten ProLine-Serie. Mit seiner Energie von rund 1,9 Joule eignet sich dieses Modell ideal für gezieltes Schießen, Training und anspruchsvollen Freizeitgebrauch.
Technische Daten
Energiestufe: < 2,0 Joule
Energie: ca. 1,9 Joule
Kaliber: 6 mm BB
Antrieb: 1× 12 g CO₂
System: Non Blow Back
Abzug: Double Action
Trommelkapazität: 6 Schuss
Hop-Up: Einstellbar
Material: Vollmetall (FMV)
Besonderheit: Einzigartige Seriennummer
Farbe: Steel Grey
Modellreihe: Dan Wesson 715 Gen II
Lauflänge: 6 Zoll
Geschwindigkeit: ca. 138 m/s
Gewicht: 1.225 g
Empfohlene BBs: 0,20 g
Lizenz: Dan Wesson
Hersteller: ASG
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.