Der Dan Wesson 715 Gen II in der Low-Power-Ausführung ist die ideale Wahl für Anwender, die einen hochwertigen Airsoft-Revolver mit reduzierter Energie suchen. Diese 6-Zoll-Version im Kaliber 6 mm BB kombiniert klassisches Revolverdesign mit moderner Technik und bleibt mit rund 1,0 Joule bewusst unterhalb stärkerer CO₂-Varianten.
Die silberne Oberfläche verleiht dem Revolver eine zeitlose, hochwertige Optik, während die robuste Vollmetall-Konstruktion für ein realistisches Gewicht und ein ausgewogenes Handling sorgt. Durch die lange Lauflänge bietet diese Variante eine stabile Visierlinie und unterstützt kontrolliertes, präzises Schießen.
Der Revolver arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente Nutzung der CO₂-Kapsel ermöglicht und eine konstante Schussleistung liefert. Der Schuss erfolgt im klassischen Double-Action-Modus. Dank des einstellbaren Hop-Ups lässt sich die Flugbahn der BBs individuell anpassen – ein klarer Vorteil bei der Low-Power-Konfiguration.
Jede Ausführung ist mit einer einzigartigen Seriennummer versehen und gehört zur Dan-Wesson-715-Gen-II-Serie. Die reduzierte Energie macht dieses Modell besonders interessant für Spielfelder mit strengen Joule-Grenzen sowie für kontrolliertes Training und Freizeitschießen.
Technische Daten
Energiestufe: > 0,5 – 1,0 Joule
Energie: ca. 1,0 Joule
Kaliber: 6 mm BB
Antrieb: 1× 12 g CO₂
System: Non Blow Back
Abzug: Double Action
Trommelkapazität: 6 Schuss
Hop-Up: Einstellbar
Material: Vollmetall (FMV)
Besonderheit: Einzigartige Seriennummer
Farbe: Silber
Modellreihe: Dan Wesson 715 Gen II
Lauflänge: 6 Zoll
Geschwindigkeit: ca. 100 m/s
Gewicht: 1.225 g
Empfohlene BBs: 0,20 g
Lizenz: Dan Wesson
Hersteller: ASG
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.