Der Dan Wesson 715 Gen II kombiniert klassisches Revolverdesign mit moderner Ausstattung und hochwertiger Verarbeitung. In dieser 4-Zoll-Ausführung präsentiert sich der Airsoft-Revolver als detailgetreue Vollmetall-Replika im Kaliber 6 mm BB mit CO₂-Antrieb und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten.
Die silberne Oberfläche verleiht dem Revolver eine edle, technische Optik, während die Full-Metal-Konstruktion für ein realistisches Gewicht und ein solides Handling sorgt. Mit seiner 4-Zoll-Lauflänge bietet diese Variante einen ausgewogenen Kompromiss aus Führigkeit und Präzision und eignet sich sowohl für gezieltes Schießen als auch für Training und Freizeit.
Der Dan Wesson 715 arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente Nutzung der CO₂-Kapsel ermöglicht und eine konstante Schussleistung liefert. Der Schuss erfolgt im Double-Action-Modus. Das einstellbare Hop-Up erlaubt eine gezielte Anpassung der BB-Flugbahn und unterstützt eine saubere Schussabgabe.
Zusätzlich ist diese Version mit einer Accessory Rail ausgestattet, die die Montage von kompatiblem Zubehör ermöglicht. Jede Ausführung verfügt über eine einzigartige Seriennummer, was den hochwertigen Charakter der ProLine-Serie unterstreicht.
Technische Daten
Energiestufe: < 2,0 Joule
Energie: ca. 1,56 Joule
Kaliber: 6 mm BB
Antrieb: 1× 12 g CO₂
System: Non Blow Back
Abzug: Double Action
Trommelkapazität: 6 Schuss
Hop-Up: Einstellbar
Material: Vollmetall (FMV)
Besonderheiten: Accessory Rail, einzigartige Seriennummer
Farbe: Silber
Modellreihe: Dan Wesson 715 Gen II
Lauflänge: 4 Zoll
Geschwindigkeit: ca. 125 m/s
Gewicht: 1.060 g
Empfohlene BBs: 0,20 g
Lizenz: Dan Wesson
Hersteller: ASG
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.