Der Dan Wesson 715 Gen II ist ein moderner Klassiker unter den Airsoft-Revolvern und steht für hochwertige Verarbeitung, präzise Technik und ein kompaktes, taktisches Design. In dieser 2,5-Zoll-Ausführung präsentiert sich der Revolver als detailgetreue Vollmetall-Replika im Kaliber 6 mm BB mit CO₂-Antrieb.
Die Steel-Grey-Oberfläche verleiht dem Revolver eine sachliche, technisch wirkende Optik, während die Full-Metal-Konstruktion für ein realistisches Gewicht und ein solides Handling sorgt. Durch die kurze Lauflänge ist diese Variante besonders kompakt und gut ausbalanciert – ideal für Training, Freizeit und Sammler moderner Revolverdesigns.
Der Dan Wesson 715 arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente Nutzung der CO₂-Kapsel ermöglicht und eine konstante Schussleistung bietet. Der Schuss erfolgt im Double-Action-Modus. Die einstellbare Hop-Up-Einheit erlaubt eine gezielte Anpassung der Flugbahn und unterstützt eine saubere Schussabgabe trotz der kompakten Bauform.
Jede Ausführung verfügt über eine einzigartige Seriennummer, die den hochwertigen Charakter der ProLine-Serie zusätzlich unterstreicht. Mit einer Energie von ca. 1,17 Joule bleibt der Revolver unter der 2-Joule-Grenze und eignet sich für kontrolliertes Schießen im Freizeit- und Trainingsbereich.
Technische Daten
Energiestufe: < 2,0 Joule
Energie: ca. 1,17 Joule
Kaliber: 6 mm BB
Antrieb: 1× 12 g CO₂
System: Non Blow Back
Abzug: Double Action
Trommelkapazität: 6 Schuss
Hop-Up: Einstellbar
Material: Vollmetall (FMV)
Besonderheit: Einzigartige Seriennummer
Farbe: Steel Grey
Modellreihe: Dan Wesson 715 Gen II
Lauflänge: 2,5 Zoll
Geschwindigkeit: ca. 108 m/s
Gewicht: 1.000 g
Empfohlene BBs: 0,20 g
Lizenz: Dan Wesson
Hersteller: ASG
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.