Der Dan Wesson 4 Zoll Airsoft Revolver der Gen-I-Serie bietet eine ausgewogene Kombination aus klassischem Revolverdesign, kompakter Bauform und solider Leistung. Diese Version im Kaliber 6 mm BB wird mit CO₂ betrieben und richtet sich an Anwender, die einen führigen Revolver für Freizeit, Training und Sammlung suchen.
Die silberne Oberfläche verleiht dem Revolver eine zeitlose, hochwertige Optik, während die Vollmetall-Konstruktion für ein realistisches Gewicht und ein angenehmes Handling sorgt. Mit seiner 4-Zoll-Lauflänge ist dieses Modell deutlich kompakter als die langen 6- oder 8-Zoll-Varianten, bleibt dabei aber präzise und gut kontrollierbar.
Der Revolver arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente Nutzung der CO₂-Kapsel ermöglicht und eine konstante Schussleistung liefert. Der Schuss erfolgt im Double-Action-Modus. Jede Ausführung ist mit einer einzigartigen Seriennummer versehen und unterstreicht damit den authentischen Charakter dieser Dan-Wesson-Replika.
Mit einer Energie von rund 1,8 Joule positioniert sich dieser Revolver im oberen Leistungsbereich unterhalb der 2-Joule-Grenze und eignet sich ideal für gezieltes Freizeitschießen und Training.
Technische Daten
Energiestufe: < 2,0 Joule
Energie: ca. 1,8 Joule
Kaliber: 6 mm BB
Antrieb: 1× 12 g CO₂
System: Non Blow Back
Abzug: Double Action
Trommelkapazität: 6 Schuss
Material: Vollmetall (FMV)
Besonderheit: Einzigartige Seriennummer
Farbe: Silber / Chrom
Modellreihe: Dan Wesson Gen I
Lauflänge: 4 Zoll
Geschwindigkeit: ca. 134 m/s
Gewicht: 878 g
Empfohlene BBs: 0,20 g
Lizenz: Dan Wesson
Hersteller: ASG
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.