Der Dan Wesson 2,5 Zoll Airsoft Revolver der Gen-I-Serie ist die kompakteste Variante dieser klassischen Revolverplattform und überzeugt durch hohe Führigkeit, robuste Verarbeitung und authentisches Design. Diese Ausführung im Kaliber 6 mm BB wird mit CO₂ betrieben und eignet sich besonders für Anwender, die einen handlichen Revolver für Training, Freizeit oder Sammlung suchen.
Die schwarze Oberfläche verleiht dem Revolver eine dezente, taktische Optik, während die Vollmetall-Konstruktion für ein realistisches Gewicht und ein solides Handling sorgt. Durch die kurze 2,5-Zoll-Lauflänge ist dieses Modell besonders kompakt und gut ausbalanciert, ohne auf die typischen Eigenschaften der Dan-Wesson-Serie zu verzichten.
Der Revolver arbeitet mit einem Non-Blowback-System, das eine effiziente Nutzung der CO₂-Kapsel ermöglicht und eine konstante Schussleistung liefert. Der Schuss erfolgt im Double-Action-Modus. Jede Ausführung ist mit einer einzigartigen Seriennummer versehen, die den authentischen Charakter dieser Airsoft-Replika unterstreicht.
Mit einer Energie von rund 1,44 Joule liegt dieser Revolver deutlich unter der 2-Joule-Grenze und bietet damit eine kontrollierte Leistung für präzises Freizeitschießen.
Technische Daten
Energiestufe: < 2,0 Joule
Energie: ca. 1,44 Joule
Kaliber: 6 mm BB
Antrieb: 1× 12 g CO₂
System: Non Blow Back
Abzug: Double Action
Trommelkapazität: 6 Schuss
Material: Vollmetall (FMV)
Besonderheit: Einzigartige Seriennummer
Farbe: Schwarz
Modellreihe: Dan Wesson Gen I
Lauflänge: 2,5 Zoll
Geschwindigkeit: ca. 120 m/s
Gewicht: 850 g
Empfohlene BBs: 0,20 g
Lizenz: Dan Wesson
Hersteller: ASG
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.