Der Chiappa Rhino 50DS ist eine außergewöhnliche Airsoft-Replika eines modernen Revolverkonzepts, das sich deutlich von klassischen Revolverdesigns abhebt. Entwickelt wurde das Original von Emilio Ghisoni, dem Konstrukteur des legendären Mateba-Revolvers. Charakteristisch für den Rhino ist die tief liegende Laufachse, bei der die BBs aus der unteren Trommelkammer abgefeuert werden. Dieses Konstruktionsprinzip reduziert den Hochschlag und sorgt für ein kontrolliertes Schussverhalten.
Die Airsoft-Version des Rhino 50DS wird mit CO₂ betrieben und bleibt mit rund 0,95 Joule bewusst im Low-Power-Bereich. Damit eignet sich der Revolver ideal für Spielfelder mit strengen Leistungsgrenzen sowie für präzises Training und kontrollierten Freizeitgebrauch. Die Vollmetall-Konstruktion aus Aluminiumlegierung mit Stahlkomponenten sorgt für ein realistisches Gewicht und eine hochwertige Haptik. Die silberne Oberfläche unterstreicht das moderne, technisch geprägte Design.
Der Revolver nutzt eine rotierende Trommel mit sechs Ladehülsen, in die jeweils eine BB eingesetzt wird. Der Abzug arbeitet im Double-Action- / Single-Action-Modus. Ein einstellbares Hop-Up unterstützt eine stabile Flugbahn der BBs. Zusätzlich ist eine Picatinny-Schiene an der Unterseite integriert, die die Montage von kompatiblem Zubehör ermöglicht. Die gut sichtbare, verstellbare Visierung rundet die Ausstattung sinnvoll ab.
Technische Daten
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Energiestufe: < 1,0 Joule
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Energie: ca. 0,95 Joule
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Kaliber: 6 mm BB
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Antrieb: 1× 12 g CO₂
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System: Revolver mit rotierender Trommel
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Abzug: Double Action / Single Action
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Magazin- / Trommelkapazität: 6 Schuss
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Hop-Up: Einstellbar
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Material: Aluminiumlegierung mit Stahlkomponenten
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Farbe: Silber
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Innenlauflänge: 116 mm
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Länge: ca. 241 mm
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Gewicht: ca. 1.100 g
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Schienensystem: Picatinny Rail (unten)
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Empfohlene BBs: 0,20 g
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Hersteller / Lizenz: Chiappa
Rechtlicher Hinweis (Waffenrecht)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.