Die Vorsk EU7 Vented GBB ist eine gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, die modernes Design mit zuverlässiger Technik und ausgewogener Leistung kombiniert. In der komplett schwarzen Ausführung wirkt die Pistole besonders klassisch, professionell und unauffällig – ideal für Spieler, die eine klare Optik ohne farbliche Akzente bevorzugen.
Das markante ventilierte Schlittendesign (Vented Slide) reduziert die bewegte Masse des Schlittens und sorgt für ein schnelles Repetierverhalten sowie eine saubere Rückkehr ins Ziel nach jedem Schuss. Das GBB-System (Gas Blowback) erzeugt einen realistischen Rückstoß und eine dynamische Schlittenbewegung, was ein authentisches Schussgefühl vermittelt.
Mit einer Energie von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) ist die EU7 Vented für den regulären Airsoft-Einsatz ausgelegt. Der 94 mm lange Innenlauf in Kombination mit dem variablen Hop-Up-System ermöglicht stabile Flugbahnen und gleichmäßige Trefferbilder.
Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 21-Schuss-Gas-Magazin betrieben. Ein 14 mm CCW-Laufgewinde erlaubt die Montage von Tracern oder Schalldämpfer-Attrappen. Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind übersichtlich gestaltet und gut erreichbar.
Die Vorsk EU7 Vented GBB in Schwarz richtet sich an Spieler, die eine moderne, zuverlässige und spielfeldtaugliche GBB-Seitenwaffe mit dezenter Optik suchen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: Vorsk
Modell: EU7 Vented
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 94 mm
Magazinkapazität: 21 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: 14 mm CCW
Waffenmodell: G-Series
Farbe: Schwarz
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.