Die Vorsk EU7 GBB ist eine gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, die auf ein modernes Design, zuverlässige Technik und eine ausgewogene Performance ausgelegt ist. In der komplett schwarzen Ausführung wirkt die Pistole klassisch, professionell und unauffällig – ideal für Spieler, die eine einheitliche Optik ohne farbliche Akzente bevorzugen.
Das GBB-System (Gas Blowback) erzeugt einen realistischen Rückstoß und eine dynamische Schlittenbewegung, wodurch ein authentisches Schussgefühl entsteht. Mit einer Energie von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) ist die EU7 optimal für den regulären Airsoft-Einsatz geeignet. Der 94 mm lange Innenlauf sorgt in Kombination mit dem variablen Hop-Up-System für stabile Flugbahnen und gleichmäßige Trefferbilder.
Die Pistole wird halbautomatisch betrieben und nutzt ein 21-Schuss-Gas-Magazin, das eine gute Balance zwischen Kapazität und kompakter Bauform bietet. Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind klar strukturiert und gut erreichbar.
Dank des 14 mm CCW-Laufgewindes lassen sich Tracer oder Schalldämpfer-Attrappen montieren. Die saubere Verarbeitung und die bewährte Vorsk-GBB-Technik machen die EU7 in Schwarz zu einer zuverlässigen, spielfeldtauglichen Airsoft-Seitenwaffe für Training, Spiel und Sammlung.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: Vorsk
Modell: EU7
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 94 mm
Magazinkapazität: 21 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: 14 mm CCW
Waffenmodell: G-Series
Farbe: Schwarz
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.