Die VORSK EU7 + BDS GBB in Chrome ist eine auffällige und zugleich leistungsstarke Airsoft-Pistole im G-Series-Design, die moderne Technik mit einer besonders edlen Optik verbindet. Die hochglänzende Chrome-Oberfläche verleiht diesem Modell einen exklusiven Charakter, ohne auf Spielfunktionalität oder Robustheit zu verzichten.
Ausgestattet mit einem Gas-Blowback-System (GBB) bietet die Pistole einen realistischen Rückstoß sowie eine authentische Schlittenbewegung. Der bewegliche Metallschlitten sorgt für ein sattes Schussgefühl und bleibt nach dem letzten Schuss zuverlässig in der hinteren Position stehen. Mit einer Energie von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) ist die EU7 sowohl für CQB-Spielfelder als auch für Training und Freizeit geeignet.
Der ergonomisch geformte Griff gewährleistet eine sichere Handhabung auch bei schnellen Schussfolgen. Das variable Hop-Up-System ermöglicht eine präzise Feinabstimmung der Flugbahn und sorgt für konstante Trefferbilder. Das 21-Schuss-Magazin bietet ausreichend Kapazität für dynamische Spielsituationen.
Ein weiteres Ausstattungsmerkmal ist das 14-mm-CCW-Laufgewinde, das die Montage von Tracer-Einheiten oder Schalldämpfer-Attrappen erlaubt. Die VORSK EU7 + BDS in Chrome richtet sich damit sowohl an Spieler, die Wert auf Performance legen, als auch an Sammler, die eine außergewöhnliche Optik suchen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: VORSK
Modell: EU7 + BDS
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas Blowback (GBB)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 94 mm
Magazinkapazität: 21 Schuss
Laufgewinde: 14 mm CCW
Bedienseite: Links
Farbe: Chrome
Waffenmodell: G-Series
Hinweis: Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen können zu einer Joule-Abweichung von ±10 % führen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.