Die Krytac SilencerCo Maxim 9 Airsoft CO₂ ist eine offiziell lizenzierte Gas-Blowback-Airsoftpistole und zählt zu den außergewöhnlichsten Modellen auf dem Markt. Das futuristische Design basiert auf der realen Maxim 9 von SilencerCo – der weltweit ersten kommerziell erhältlichen Handfeuerwaffe mit integriertem, modularem Schalldämpfer. Entwickelt wurde sie mit dem Ziel, Größe und Gewicht klassischer schallgedämpfter Waffen deutlich zu reduzieren.
Die Airsoft-Replik wird von Krytac mit höchster Präzision gefertigt und überzeugt durch erstklassige Materialien. Der Rahmen besteht aus verstärktem Polymer mit strukturierter Oberfläche für sicheren Halt, während Schlitten und Schalldämpfermodule aus CNC-gefrästem, schwarz eloxiertem 6061-T6 Aluminium gefertigt sind. Das hohe Gewicht und der kräftige Blowback sorgen für ein äußerst realistisches Schussgefühl.
Der CO₂-Antrieb liefert eine Energie von ca. 1,2 Joule und macht die Maxim 9 zu einer leistungsstarken Airsoftpistole für erfahrene Spieler. Geschossen wird halbautomatisch, das mitgelieferte CO₂-Magazin fasst 24 BBs. Ein variables Hop-Up ermöglicht eine präzise Anpassung der Flugbahn. Die Pistole akzeptiert sowohl CO₂- als auch Gas-Magazine ohne Umbauten.
Die Maxim 9 ist vollständig beidhändig bedienbar und eignet sich für Rechts- und Linkshänder gleichermaßen. Der Optics-Cut ist kompatibel mit der Krytac Multi-Footprint-Platte für RMR-, RMRcc- und RMS-Optiken (separat erhältlich). Zusätzlich sind KeyMod-Schnittstellen integriert, über die Zubehör wie Lampen oder Laser montiert werden kann. Das modulare Schalldämpfersystem ist vorbereitet für die Nutzung mit einer Acetech BiFrost Tracer-Einheit (Adapter separat erhältlich).
Durch offizielle SilencerCo-Markings, modulare Bauweise und hochwertige Verarbeitung bietet die Krytac Maxim 9 eine außergewöhnliche Kombination aus futuristischem Design, Realismus und Performance.
Rechtlicher Hinweis zum Führverbot:
Das Führen von Anscheinswaffen wie Airsoft-Pistolen oder -Gewehren ist in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport darf ausschließlich ungeladen, nicht schussbereit und in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Die Nutzung ist nur auf dem eigenen Grundstück oder auf dafür vorgesehenen, zugelassenen Spielflächen erlaubt.