Die SIG SAUER ProForce P226 MK25 ist eine authentische 1:1-Airsoft-Replika der legendären Dienstpistole, die als offizielle Kurzwaffe der U.S. Navy SEALs bekannt ist. Diese Version richtet sich an Anwender, die militärischen Realismus, zuverlässige Technik und hochwertige Verarbeitung in einer Airsoft-Pistole suchen.
Der Nachbau verschießt 6 mm BBs und arbeitet mit einem Gas-Blowback-System, das für eine realistische Schlittenbewegung und ein überzeugendes Schussfeedback sorgt. Der Metallschlitten in Kombination mit dem hochwertigen Polymerrahmen sorgt für ein ausgewogenes Gewicht und eine originale Handhabung.
Optisch überzeugt die MK25 durch das charakteristische Anker-Logo, das diese Variante eindeutig von anderen P226-Modellen unterscheidet. Die starre 3-Punkt-Visierung ermöglicht eine schnelle Zielaufnahme, während das einstellbare Hop-Up-System das Trefferbild präzise anpasst.
Dank der integrierten Picatinny-Schiene lassen sich taktische Anbauteile wie Lampen oder Laser problemlos montieren. Das mitgelieferte Gas-Magazin mit 22 Schuss Kapazität unterstützt dynamische Trainings- und Spielsituationen.
Die SIG SAUER ProForce P226 MK25 eignet sich ideal für behördliches Training, ambitionierte Airsoft-Spieler und Sammler, die eine realistische, offiziell lizenzierte Replika unter 1 Joule suchen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: SIG SAUER
Modell: ProForce P226 MK25
Kaliber: 6 mm BB
System: Gas Blowback
Magazinkapazität: 22 Schuss
Munitionstyp: BBs
Material Rahmen: Polymer
Schlitten: Metall
Laufart: Glatter Lauf
Laufgewinde: Nein
Visierung: Starre 3-Punkt-Visierung
Hop-Up: Einstellbar
Sicherung: Manuell
Montageschiene: Picatinny Rail
Empfohlenes BB-Gewicht: 0,20 g
Energie: < 1,0 Joule
Farbe: Schwarz
Gesamtlänge: 203 mm
Gewicht: 800 g
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.