Die KJ Works KP-13 TBC Metal Version GBB ist eine gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, ausgelegt auf zuverlässige Funktion, solides Handling und eine moderne, taktische Bauform. In der Tan-Ausführung erhält die Pistole eine zeitgemäße, einsatzorientierte Optik, die besonders bei taktischen Loadouts und Outdoor-Spielfeldern beliebt ist.
Das Gas-Blowback-System (GBB) sorgt für ein realistisches Rückstoßverhalten und eine bewegliche Schlittenfunktion. Mit einer Energie von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) ist die KP-13 TBC spielfeldtauglich und für den regulären Airsoft-Einsatz konzipiert. Die Metallkonstruktion verleiht der Pistole ein ausgewogenes Gewicht und eine hochwertige Haptik.
Über das variable Hop-Up-System lässt sich die BB-Flugbahn präzise einstellen, was zu stabilen Reichweiten und gleichmäßigen Trefferbildern beiträgt. Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 23-Schuss-Gas-Magazin gespeist, das ausreichend Kapazität für dynamische Spielsituationen bietet.
Ein 14 mm CCW-Laufgewinde ermöglicht die Montage von Tracern oder Schalldämpfer-Attrappen. Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind klar strukturiert und gut erreichbar. Insgesamt überzeugt die KJ Works KP-13 TBC GBB in Tan durch robuste Verarbeitung, bewährte Gas-Technik und konstante Performance im Airsoft-Spiel.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KJ Works
Modell: KP-13 TBC
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 95 mm
Magazinkapazität: 23 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: 14 mm CCW
Material: Metall
Farbe: Tan
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.