Die KJ Works KP-13 TBC Metal Version GBB ist eine gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, die auf Zuverlässigkeit, solides Handling und eine moderne, taktische Linienführung ausgelegt ist. Die schwarze Ausführung unterstreicht den sachlichen, professionellen Charakter dieser Pistole und macht sie zu einer vielseitig einsetzbaren Seitenwaffe im Airsoft-Bereich.
Dank des Gas-Blowback-Systems (GBB) bietet die KP-13 TBC ein realistisches Rückstoßverhalten sowie eine bewegliche Schlittenfunktion. Mit einer Energie von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) ist die Pistole spielfeldtauglich und für den regulären Airsoft-Einsatz konzipiert. Die Metallkonstruktion sorgt für ein ausgewogenes Gewicht und eine wertige Haptik.
Das variable Hop-Up-System ermöglicht eine präzise Einstellung der BB-Flugbahn und unterstützt konstante Reichweiten sowie gleichmäßige Trefferbilder. Die Pistole wird halbautomatisch betrieben und verfügt über ein 23-Schuss-Gas-Magazin, das ausreichend Kapazität für dynamische Spielsituationen bietet.
Ein 14 mm CCW-Laufgewinde erlaubt die Montage von Tracern oder Schalldämpfer-Attrappen und erweitert die Einsatzmöglichkeiten. Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind klar strukturiert und gut erreichbar. Insgesamt überzeugt die KJ Works KP-13 TBC GBB durch robuste Verarbeitung, bewährte Gas-Technik und eine konstante Performance im Airsoft-Einsatz.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KJ Works
Modell: KP-13 TBC
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 95 mm
Magazinkapazität: 23 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: 14 mm CCW
Material: Metall
Farbe: Schwarz
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.