Die KJ Works KP-13 TBC Metal Version CO₂ ist eine CO₂-betriebene Full-Metal-Airsoftpistole, die auf zuverlässige Leistung, robuste Verarbeitung und ein modernes, taktisches Erscheinungsbild ausgelegt ist. Die schwarze Ausführung unterstreicht den sachlichen, einsatzorientierten Charakter dieser Pistole und macht sie zu einer vielseitigen Seitenwaffe für unterschiedliche Spielszenarien.
Der CO₂-Antrieb sorgt für eine konstante Schussleistung von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) und bietet eine gleichmäßige Performance auch bei niedrigeren Temperaturen. Die Vollmetall-Konstruktion verleiht der KP-13 ein solides Gewicht und ein realistisches Handling, wodurch sie sich sowohl als Primär-Backup als auch für intensive CQB-Situationen eignet.
Das variable Hop-Up-System ermöglicht eine präzise Einstellung der BB-Flugbahn und trägt zu stabilen Reichweiten sowie gleichmäßigen Trefferbildern bei. Die Pistole wird halbautomatisch betrieben und nutzt ein 21-Schuss-CO₂-Magazin, das eine gute Balance zwischen Kapazität und kompakter Bauform bietet.
Ein 14 mm CCW-Laufgewinde erlaubt die Montage von Tracern oder Schalldämpfer-Attrappen und erweitert die Einsatzmöglichkeiten im Spiel. Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind klar strukturiert und leicht erreichbar. Insgesamt überzeugt die KJ Works KP-13 TBC durch ihre robuste Bauweise, bewährte CO₂-Technik und eine zuverlässige, konstante Schussleistung.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KJ Works
Modell: KP-13 TBC
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: CO₂
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 95 mm
Magazinkapazität: 21 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: 14 mm CCW
Material: Full Metal
Farbe: Schwarz
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.