Die KJ Works KP-13 Metal Version GBB ist eine gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, ausgelegt auf zuverlässige Funktion, stabiles Handling und eine robuste Metallkonstruktion. In der Tan-Ausführung erhält die Pistole eine moderne, taktische Optik, die sich besonders für Outdoor-Spielfelder und zeitgemäße Loadouts eignet.
Das GBB-System (Gas Blowback) erzeugt einen realistischen Rückstoß und eine bewegliche Schlittenfunktion, wodurch ein authentisches Schussgefühl entsteht. Mit einer Energie von ca. 0,97 Joule (≈ 325 FPS mit 0,20 g BBs) ist die KP-13 spielfeldtauglich und gut kontrollierbar. Die Metallkonstruktion sorgt für ein ausgewogenes Gewicht und eine hochwertige Haptik.
Das variable Hop-Up-System erlaubt eine präzise Einstellung der BB-Flugbahn und unterstützt konstante Reichweiten sowie saubere Trefferbilder. Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 25-Schuss-Gas-Magazin gespeist, das ausreichend Kapazität für dynamische Spielsituationen bietet.
Dank der beidseitigen Bedienelemente ist die KP-13 sowohl für Rechts- als auch für Linkshänder gut nutzbar. Ein Laufgewinde ist nicht vorhanden, wodurch das klare, reduzierte Design erhalten bleibt. Insgesamt überzeugt die KP-13 GBB in Tan durch robuste Verarbeitung, einfache Handhabung und konstante Performance.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KJ Works
Modell: KP-13
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 0,97 J (≈ 325 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 95 mm
Magazinkapazität: 25 Schuss
Bedienseite: Beidseitig
Laufgewinde: Nein
Material: Metall
Farbe: Tan
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.