Die KJ Works KP-13 Metal Version GBB ist eine gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, die für zuverlässige Funktion, solides Handling und eine robuste Metallkonstruktion ausgelegt ist. In der schwarzen Ausführung präsentiert sich die Pistole klassisch, zeitlos und vielseitig einsetzbar – ideal als Backup-Waffe oder für den regulären Spieleinsatz.
Das GBB-System (Gas Blowback) sorgt für einen realistischen Rückstoß und eine bewegliche Schlittenfunktion, was ein authentisches Schussgefühl vermittelt. Mit einer Energie von ca. 0,97 Joule (≈ 325 FPS mit 0,20 g BBs) ist die KP-13 spielfeldtauglich und gut kontrollierbar. Die Metallkonstruktion verleiht der Pistole ein ausgewogenes Gewicht und eine wertige Haptik.
Das variable Hop-Up-System ermöglicht eine präzise Anpassung der BB-Flugbahn und unterstützt konstante Reichweiten sowie gleichmäßige Trefferbilder. Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 25-Schuss-Gas-Magazin betrieben, das ausreichend Kapazität für dynamische Spielsituationen bietet.
Die beidseitig ausgelegten Bedienelemente machen die KP-13 sowohl für Rechts- als auch für Linkshänder gut nutzbar. Ein Laufgewinde ist nicht vorhanden, wodurch das klare, reduzierte Design erhalten bleibt. Insgesamt überzeugt die KJ Works KP-13 GBB durch ihre robuste Verarbeitung, einfache Handhabung und konstante Performance im Airsoft-Einsatz.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KJ Works
Modell: KP-13
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 0,97 J (≈ 325 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 95 mm
Magazinkapazität: 25 Schuss
Bedienseite: Beidseitig
Laufgewinde: Nein
Material: Metall
Farbe: Schwarz
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.