Die KJ Works KP-13 Metal Version CO₂ ist eine CO₂-betriebene Airsoftpistole mit robuster Metallkonstruktion, ausgelegt auf konstante Leistung, zuverlässige Funktion und ein realistisches Handling. In der Tan-Ausführung erhält die Pistole eine moderne, taktische Optik, die sich besonders für Outdoor-Spielfelder und zeitgemäße Loadouts eignet.
Der CO₂-Antrieb sorgt für eine gleichmäßige Schussleistung von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) und bietet auch bei niedrigeren Temperaturen eine stabile Performance. Die Metallkonstruktion verleiht der KP-13 ein solides Gewicht und eine hochwertige Haptik, wodurch sie sich sowohl als Backup-Waffe als auch für den regelmäßigen Spieleinsatz empfiehlt.
Das variable Hop-Up-System ermöglicht eine präzise Anpassung der BB-Flugbahn und unterstützt konstante Reichweiten sowie saubere Trefferbilder. Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 24-Schuss-CO₂-Magazin gespeist, das eine ausgewogene Kombination aus Kapazität und kompakter Bauform bietet.
Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind klar strukturiert und gut erreichbar. Ein Laufgewinde ist nicht vorhanden, wodurch das reduzierte, klare Design der KP-13 erhalten bleibt. Insgesamt überzeugt die KP-13 CO₂-Version in Tan durch ihre robuste Verarbeitung, einfache Handhabung und zuverlässige Schussleistung.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KJ Works
Modell: KP-13
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: CO₂
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 95 mm
Magazinkapazität: 24 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: Nein
Material: Metall
Farbe: Tan
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.