Die KJ Works KP-13 Custom Metal Version CO₂ ist eine CO₂-betriebene Airsoftpistole in Metallausführung, die für konstante Leistung, robuste Verarbeitung und ein klares, modernes Design steht. Die schwarze Ausführung verleiht der Pistole ein klassisches, taktisches Erscheinungsbild und macht sie zu einer vielseitigen Seitenwaffe für unterschiedliche Einsatzbereiche im Airsoft.
Der CO₂-Antrieb sorgt für eine gleichmäßige Schussleistung von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) und bietet eine zuverlässige Performance auch bei niedrigeren Temperaturen. Die Metallkonstruktion vermittelt ein solides Gewicht und ein realistisches Handling, wodurch sich die KP-13 Custom sowohl als Backup-Waffe als auch für den regelmäßigen Spieleinsatz eignet.
Das variable Hop-Up-System ermöglicht eine präzise Anpassung der BB-Flugbahn und unterstützt stabile Reichweiten sowie konstante Trefferbilder. Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 24-Schuss-CO₂-Magazin gespeist, das eine gute Balance zwischen Kapazität und kompakter Bauform bietet.
Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind übersichtlich gestaltet und gut erreichbar. Ein Laufgewinde ist nicht vorhanden, wodurch das reduzierte, klare Design der KP-13 Custom erhalten bleibt. Insgesamt überzeugt diese CO₂-Version durch ihre robuste Bauweise, einfache Handhabung und gleichbleibende Schussleistung.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KJ Works
Modell: KP-13 Custom
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: CO₂
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 95 mm
Magazinkapazität: 24 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: Nein
Material: Metall
Farbe: Schwarz
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.