Die KJ Works KP-11 Full Metal GBB ist eine gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, die auf zuverlässige Funktion, solides Gewicht und ein realistisches Schussverhalten ausgelegt ist. Die Tan-Farbgebung verleiht der Pistole eine moderne, taktische Optik und orientiert sich an aktuellen Militär- und Einsatzdesigns.
Durch den Gas-Blowback (GBB) erzeugt die KP-11 einen spürbaren Rückstoß und ein authentisches Handling. Mit einer Energie von ca. 0,7 Joule (≈ 276 FPS mit 0,20 g BBs) eignet sich die Pistole ideal für Spielfelder mit niedrigeren Leistungsgrenzen oder als präzise Backup-Waffe im CQB-Bereich. Der Full-Metal-Aufbau sorgt für eine wertige Haptik und hohe Robustheit im regelmäßigen Spielbetrieb.
Das variable Hop-Up-System ermöglicht eine feine Abstimmung der BB-Flugbahn und unterstützt konstante Reichweiten sowie ein sauberes Trefferbild. Die Pistole arbeitet halbautomatisch und wird über ein 28-Schuss-Gas-Magazin gespeist, das eine hohe Kapazität für dynamische Spielsituationen bietet.
Die linksseitig angeordneten Bedienelemente sind klar definiert und gut erreichbar. Ein Laufgewinde ist nicht vorhanden, wodurch die klare Linienführung der Pistole erhalten bleibt. Insgesamt überzeugt die KJ Works KP-11 durch ihre solide Konstruktion, zuverlässige Gas-Technik und ein ausgewogenes Verhältnis aus Leistung, Kontrolle und Haltbarkeit.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: KJ Works
Modell: KP-11
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 0,7 J (≈ 276 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 113 mm
Magazinkapazität: 28 Schuss
Bedienseite: Links
Laufgewinde: Nein
Material: Full Metal
Farbe: Tan
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.