Die Heckler & Koch VP9 Airsoft GBB ist eine hochwertige, original lizenzierte Airsoft-Nachbildung der modernen Dienst- und Behördenpistole VP9. Dieses Modell überzeugt durch realistische Abmessungen, umfangreiche Ergonomie-Anpassungen und ein kräftiges Gas-Blowback-System, das ein authentisches Schuss- und Bediengefühl vermittelt.
Ein besonderes Highlight der VP9 ist das modulare Griffsystem: Je drei austauschbare Griffrücken und Seitenteile in den Größen S, M und L ermöglichen eine exakt an die Hand angepasste Griffgröße. Dadurch eignet sich die Pistole gleichermaßen für kleine wie große Hände und bietet jederzeit eine sichere, kontrollierte Handlage.
Der schwere Metallschlitten sorgt nicht nur für ein realistisches Gewicht von ca. 729 g, sondern arbeitet in Verbindung mit dem GBB-System mit einem spürbaren Rückstoß. Nach dem Durchladen signalisiert der Cocking Indicator sichtbar den gespannten Zustand der Waffe – ein Detail, das sowohl optisch als auch funktional dem Original nachempfunden ist.
Die VP9 ist vollständig beidseitig bedienbar und verfügt über einen beidseitigen Magazinhebel im Abzugsbügel, wodurch sie sich optimal für Links- und Rechtshänder eignet. Die Abzugzüngelsicherung entspricht dem Originalkonzept und sorgt für zusätzliche Sicherheit im Handling.
Mit einer Energie von unter 1,0 Joule, einem 22-Schuss-Magazin und einem einstellbaren Hop-Up-System bietet die HK VP9 eine präzise, konstante Performance – ideal für Training, CQB, Plinking oder als moderne Backup-Airsoft.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller / Lizenz: Heckler & Koch
Modell: VP9
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas Blowback (GBB)
Schussmodus: Halbautomatisch
Magazinkapazität: 22 Schuss
Energie: < 1,0 Joule
Hop-Up: einstellbar
Sicherung: Abzugzüngelsicherung
Bedienung: beidseitig
Besondere Merkmale:
– Austauschbare Griffrücken & Seitenteile (S / M / L)
– Cocking Indicator (Spannanzeige)
– Metallschlitten
Gesamtlänge: ca. 185 mm
Gewicht: ca. 729 g
Farbe: Schwarz
Lieferumfang:
– Heckler & Koch VP9 Airsoft Pistole
– Magazin
Hinweis: Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen können zu einer Energie-Abweichung von ±10 % führen.
RECHTLICHER HINWEIS – FÜHRVERBOT
Das Führen von Anscheinswaffen wie Airsoft-Pistolen ist in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten.
Der Transport darf ausschließlich ungeladen, nicht schussbereit und in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.
Die Nutzung ist nur auf dem eigenen Grundstück oder auf zugelassenen Spielflächen erlaubt.
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