Die GLOCK 19X Airsoft Gas Blowback ist die offiziell lizenzierte, gasbetriebene Airsoft-Version der bekannten GLOCK Crossover-Pistole, bei der das Full-Size-Griffstück der GLOCK 17 mit dem kompakten Schlitten der GLOCK 19 kombiniert wird. Der markante Coyote-Farbton hebt dieses Modell deutlich von klassischen schwarzen Polymer-GLOCKs ab und orientiert sich am militärischen Original.
Diese Airsoft-Variante wird mit Gas betrieben und verfügt über ein realistisches Gas-Blowback-System, das eine kräftige Schlittenbewegung und einen spürbaren Rückstoß erzeugt. Der Metallschlitten sorgt für hohe Stabilität, eine ausgewogene Balance und eine authentische Haptik. Mit einem Gewicht von ca. 630 g liegt die Pistole angenehm in der Hand und eignet sich sowohl für das Spielfeld als auch für Training und Sammlung.
Ein besonderes Merkmal ist das von außen einstellbare Shoot-Up, mit dem sich die Flugbahn der 6-mm-BBs präzise anpassen lässt, ohne die Waffe zu zerlegen. Das Magazin fasst 22 Schuss und ist optisch wie technisch nah am Original gehalten. Über die integrierte Weaver-Schiene können taktische Zubehörteile wie Lampen oder Laser montiert werden.
Die GLOCK-typische Abzugzüngelsicherung sorgt für zusätzliche Sicherheit, während die originalgetreuen Markings und Abmessungen diese GLOCK 19X zu einer besonders authentischen Airsoft-Replika machen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: GLOCK / Umarex
Modell: GLOCK 19X
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas
System: Gas Blowback (GBB)
Schussmodus: Halbautomatisch
Magazinkapazität: 22 Schuss
Energie: < 1,0 Joule
Shoot-Up: einstellbar (von außen)
Sicherung: Abzugzüngelsicherung
Gesamtlänge: ca. 189 mm
Gewicht: ca. 630 g
Material:
– Schlitten: Metall
– Griffstück: Polymer
Farbe: Coyote
Schienensystem: Weaver-Schiene
Lieferumfang:
– GLOCK 19X Airsoft Gas Blowback
– 22-Schuss Magazin
Hinweis: Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen können zu Abweichungen von bis zu ±10 % führen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.