Die GLOCK 19 Airsoft Gas Blowback ist die kompakte Schwester der GLOCK 17 und zählt zu den beliebtesten Pistolenplattformen weltweit. Diese offiziell lizenzierte Airsoft-Replika vereint die bewährte GLOCK-Zuverlässigkeit mit handlicheren Abmessungen und eignet sich ideal für CQB, Training und den realistischen Einsatz auf dem Spielfeld.
Angetrieben wird die Pistole über Gas und verfügt über ein realistisches Gas-Blowback-System, das bei jedem Schuss einen spürbaren Rückstoß sowie eine authentische Schlittenbewegung erzeugt. Der schwere Metallschlitten sorgt für eine hochwertige Haptik, saubere Balance und ein realistisches Gewicht von ca. 641 g.
Das einstellbare Shoot-Up-System verleiht den 6-mm-BBs einen kontrollierten Rückwärtsdrall und sorgt so für eine stabile Flugbahn und verbesserte Präzision. Mit einer Magazinkapazität von 20 Schuss bleibt die GLOCK 19 auch im Spielalltag effizient und zuverlässig.
Wie beim Original kann auch diese Airsoft-Version originalgetreu zerlegt werden – ideal für Wartung, Reinigung oder einfach für Liebhaber authentischer Repliken. Die Abzugzüngelsicherung entspricht dem GLOCK-typischen Sicherheitskonzept und verhindert unbeabsichtigte Schussabgaben.
Dank ihrer kompakten Bauweise passt die GLOCK 19 in nahezu alle gängigen Holster für GLOCK 17 / 19 und ist damit eine vielseitige Wahl für Spieler, Sammler und Trainingszwecke.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: GLOCK / Umarex
Modell: GLOCK 19
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas
System: Gas Blowback (GBB)
Schussmodus: Halbautomatisch
Magazinkapazität: 20 Schuss
Energie: < 1,0 Joule
Shoot-Up: einstellbar
Sicherung: Abzugzüngelsicherung
Gesamtlänge: ca. 187 mm
Gewicht: ca. 641 g
Material:
– Schlitten: Metall
– Griffstück: Polymer
Farbe: Schwarz
Lieferumfang:
– GLOCK 19 Airsoft Gas Blowback
– 20-Schuss Magazin
Hinweis: Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen können zu Abweichungen von bis zu ±10 % führen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.