Die GLOCK 17 Gen4 Airsoft Gas GBB ist der lizenzierte Nachbau einer der weltweit meistgenutzten Dienstpistolen und steht wie kaum ein anderes Modell für Zuverlässigkeit, Ergonomie und Modularität. Als Airsoft-Version übernimmt sie nahezu alle Eigenschaften des scharfen Vorbilds und kombiniert diese mit moderner Gas-Blowback-Technik.
Ausgestattet mit einem schweren Metallschlitten und Gas Blowback (GBB) erzeugt die Pistole einen realistischen Rückstoß und eine authentische Schlittenbewegung bei jedem Schuss. Die Waffe ist komplett zerlegbar, was Reinigung, Wartung und Detailtreue auf Sammler- und Trainingsniveau ermöglicht.
Ein besonderes Merkmal der Gen4-Baureihe ist der variable Griff: Dank der zusätzlichen austauschbaren Griffrücken lässt sich die Pistole optimal an unterschiedliche Handgrößen anpassen. Die stark strukturierte Griffoberfläche sorgt selbst mit Handschuhen für sicheren Halt.
Das einstellbare Shoot-Up gewährleistet eine stabile Flugbahn der 6 mm BBs und unterstützt präzise Trefferbilder bei einer Energie von bis zu < 1,0 Joule. Mit 23 Schuss Magazinkapazität, originalgetreuen Abmessungen und klassischer GLOCK-Bedienung eignet sich die GLOCK 17 Gen4 ideal für Airsoft-Spiel, Training und Sammlung.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: GLOCK / Umarex
Modell: GLOCK 17 Gen4
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas
System: Gas Blowback (GBB)
Schussmodus: Halbautomatisch
Magazinkapazität: 23 Schuss
Energie: < 1,0 Joule
Shoot-Up: einstellbar
Sicherung: Abzugzüngelsicherung
Gesamtlänge: 202 mm
Gewicht: ca. 659 g
Material:
– Schlitten: Metall
– Griffstück: Polymer
Besonderheiten:
– Austauschbare Griffrücken
– Komplett zerlegbar
– Originalgetreue GLOCK-Gen4-Ergonomie
Lieferumfang:
– GLOCK 17 Gen4 Airsoft Gas GBB
– 23-Schuss-Magazin
Hinweis: Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen können zu Abweichungen von bis zu ±10 % führen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.