Die G&G GPM1911 D-Day Limited Version ist eine exklusive gasbetriebene Airsoftpistole mit Gas-Blowback-System, die als Hommage an die historische Landung der Alliierten in der Normandie gestaltet wurde. Diese limitierte Sonderedition verbindet klassische M1911-Ästhetik mit hoher Fertigungsqualität und einem authentischen, realitätsnahen Schießerlebnis.
Die Pistole besteht vollständig aus robustem Metall und bringt ein realistisches Gewicht von ca. 880 g auf die Waage. Mit einer Gesamtlänge von 220 mm liegt sie satt und ausgewogen in der Hand. Das GBB-System (Gas Blowback) simuliert den Rückstoß sowie die Bewegung des Schlittens realistisch und sorgt damit für ein überzeugendes Handling.
Der 108 mm lange Innenlauf in Kombination mit dem variablen Hop-Up-System ermöglicht eine stabile Flugbahn und gleichmäßige Trefferbilder. Mit einer Leistung von ca. 1,0 Joule (≈ 328 FPS mit 0,20 g BBs) ist die GPM1911 D-Day optimal für den regulären Airsoft-Einsatz ausgelegt.
Das Magazin bietet eine Kapazität von 26 Schuss im Kaliber 6 mm BB und ist für den Betrieb mit Green Gas optimiert. Auf ein Laufgewinde wurde bewusst verzichtet, um den klassischen und originalgetreuen M1911-Look dieser Sonderedition zu bewahren.
Die D-Day Limited Version richtet sich gleichermaßen an Sammler, Reenactment-Fans und Airsoft-Spieler, die Wert auf historische Symbolik, hochwertige Verarbeitung und zuverlässige Technik legen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: G&G
Modell: GPM1911 D-Day Limited Version
Kaliber: 6 mm BB
Antriebsart: Gas (GBB – Gas Blowback)
Schussmodus: Halbautomatisch
Energie: ca. 1,0 J (≈ 328 FPS mit 0,20 g BB)
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 108 mm
Magazinkapazität: 26 Schuss
Laufgewinde: Nein
Waffenmodell: M1911
Farbe: Schwarz
Hinweis: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.