Die FNX-45 Civilian ist eine voll lizenzierte Airsoft-Replika aus dem Hause FN Herstal und richtet sich an Anwender, die eine moderne, robuste und realistisch bedienbare Dienstpistole suchen. Dank der Originalmarkings und des massiven Metallschlittens vermittelt diese Gas-Blowback-Pistole ein authentisches Handling und ein überzeugendes Schussgefühl.
Alle Bedienelemente sind funktional ausgeführt und entsprechen dem realen Vorbild. Dazu zählen die beidseitige Flügelsicherung, der Schlittenfanghebel sowie der Magazinauswurfknopf, wodurch die FNX-45 gleichermaßen für Rechts- und Linkshänder geeignet ist.
Das ergonomische Polymer-Griffstück wird mit zwei austauschbaren Griffrücken (S & M) geliefert und lässt sich optimal an unterschiedliche Handgrößen anpassen. Die integrierte Picatinny-Schiene ermöglicht die Montage von taktischem Zubehör wie Lampen oder Lasern.
Für präzise Schussbilder sorgt das einstellbare BAX-Hop-Up-System, das eine stabile Flugbahn der BBs unterstützt. In Kombination mit dem Gas-Blowback-System bietet die FNX-45 ein realistisches Rückstoßverhalten und eine zuverlässige Performance unter 1 Joule.
Die FNX-45 Civilian ist damit eine überzeugende Wahl für Airsoft-Spieler, Sammler und Trainingsanwender, die Wert auf Lizenztreue, Bedienkomfort und robuste Technik legen.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: FN Herstal
Modell: FNX-45 Civilian
Kaliber: 6 mm BB
System: Gas Blowback
Magazinkapazität: 25 Schuss
Abzug: Double Action / Single Action (DA/SA)
Abzug einstellbar: Nein
Griffstück: Polymer
Verschluss: Metall
Laufart: Glatter Lauf
Laufgewinde: Ohne
Visierung: Starre Kontrastvisierung
Korn: Kontrastkorn
Hop-Up: Einstellbar (BAX-System)
Montageschiene: Picatinny
Empfohlenes BB-Gewicht: 0,20 – 0,25 g
Energie: < 1,0 Joule
Farbe: Schwarz
Gesamtlänge: 197 mm
Gewicht: 802 g
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.