Die VORSK VMP-1 ist eine kompakte Gas-Blowback-SMG für CQB, Speedsoft und taktische Loadouts. In der Tan-Farbvariante passt sie ideal zu modernen Military- und Outdoor-Setups und bietet einen markanten, einsatznahen Look.
Der Gas-Blowback-Antrieb sorgt für ein reaktionsschnelles Schussgefühl mit klar spürbarem Feedback. Mit etwa 0,95 Joule ist die VMP-1 optimal auf Indoor- und CQB-Felder abgestimmt, bei denen Beweglichkeit und Kontrolle im Vordergrund stehen.
Das kompakte Design ermöglicht schnelle Richtungswechsel und aggressives Gameplay. Das 48-Schuss-Magazin stellt ausreichend Kapazität für dynamische Gefechte bereit.
Der halbautomatische Schussmodus garantiert volle Kontrolle, während das einstellbare Hop-Up die Flugbahn präzise anpasst. Die VORSK VMP-1 in Tan ist eine moderne Performance-SMG für Spieler, die Funktion und taktischen Stil verbinden möchten.
Technische Daten
Antriebsart: Gas
Kaliber: 6 mm BB
Joule: ca. 0,95 J (ca. 322 FPS mit 0,20 g BB)
Magazinkapazität: 48 Schuss
Schussmodus: Halbautomatisch
Hop-Up: Variabel / einstellbar
Innenlauflänge: 133 mm
Waffenmodell: ARP 9
Farbe: Tan
Hinweis zum Waffenrecht & Führverbot
Dieser Artikel ist eine Airsoftwaffe und unterliegt den Bestimmungen des deutschen Waffenrechts. Das Führen der Airsoftwaffe in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Nutzung ist ausschließlich auf befriedetem Besitztum oder auf dafür zugelassenen Spielfeldern erlaubt. Der Transport darf nur ungeladen, nicht zugriffsbereit und in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.