Die VORSK VMP-1 ist eine moderne, kompakte Gas-Blowback-SMG, die konsequent für CQB, Speedsoft und dynamisches Gameplay entwickelt wurde. In der klassischen schwarzen Ausführung bietet sie einen zeitlosen, taktischen Look und maximale Vielseitigkeit auf dem Spielfeld.
Der Gas-Antrieb mit Blowback sorgt für ein direktes, knackiges Schussgefühl mit spürbarem Feedback. Mit einer Leistung von rund 0,95 Joule ist die VMP-1 optimal für Indoor- und CQB-Felder ausgelegt, auf denen Kontrolle, Präzision und schnelle Reaktionen entscheidend sind.
Das kompakte Design orientiert sich an modernen SMG- und ARP-Plattformen und ermöglicht ein extrem agiles Handling. Das 48-Schuss-Magazin stellt sicher, dass auch in intensiven Spielsituationen ausreichend Reserven zur Verfügung stehen.
Der halbautomatische Schussmodus bietet volle Kontrolle über jeden Schuss, während das einstellbare Hop-Up eine präzise Feinabstimmung der Flugbahn erlaubt. Die VORSK VMP-1 ist damit eine ideale Wahl für Spieler, die ein leichtes, schnelles und spaßorientiertes GBB-System suchen.
Technische Daten
Antriebsart: Gas
Kaliber: 6 mm BB
Joule: ca. 0,95 J (ca. 322 FPS mit 0,20 g BB)
Magazinkapazität: 48 Schuss
Schussmodus: Halbautomatisch
Hop-Up: Variabel / einstellbar
Innenlauflänge: 133 mm
Waffenmodell: ARP 9
Farbe: Schwarz
Hinweis zum Waffenrecht & Führverbot
Dieser Artikel ist eine Airsoftwaffe und unterliegt den Bestimmungen des deutschen Waffenrechts. Das Führen der Airsoftwaffe in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Nutzung ist ausschließlich auf befriedetem Besitztum oder auf dafür zugelassenen Spielfeldern erlaubt. Der Transport darf nur ungeladen, nicht zugriffsbereit und in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.