Die G&G MGCR 556 GBB 10" ist die längere und vielseitigere Variante des ersten Gas-Blowback-Gewehrs von G&G und richtet sich an Spieler, die realistisches Handling, starke Performance und mehr Reichweite suchen. Sie kombiniert modernes Billet-Design mit einem kraftvollen Gas-Blowback-System und hochwertiger Fertigung.
Das Gehäuse besteht aus CNC-gefrästem Aluminium und überzeugt durch hohe Stabilität und eine markante, moderne Optik. Der 10-Zoll-M-LOK-Handguard bietet zusätzliche Lauflänge und mehr Platz für Zubehör wie Griffe, Lampen oder Laser, ohne das Gewehr unnötig schwer oder träge wirken zu lassen. Die durchgehende Picatinny-Toprail ermöglicht die problemlose Montage von Optiken.
Der neu entwickelte Gas-Blowback-Mechanismus liefert einen kräftigen, sauberen Rückstoß und ein sehr direktes Schussgefühl. Ein funktionierender Bolt Catch, realistische Zerlegefunktion sowie eine robuste Stahl-Triggergruppe sorgen für maximale Authentizität. Der leichte Aluminium-Bolt-Carrier verbessert die Gas-Effizienz und garantiert ein zuverlässiges Cycling.
Ambidextrische Bedienelemente wie Magazin- und Verschlussfang sowie der verstellbare GOS-V8-Schaft sorgen für optimale Ergonomie – unabhängig von Spielstil oder Schützenhand. Der präzise gefertigte Innenlauf mit 6,04 mm Durchmesser in Kombination mit dem einfach über die Mündung einstellbaren Hop-Up sorgt für konstante Flugbahnen und saubere Treffer auch auf mittlere Distanzen.
Mit rund 1,55 Joule Leistung eignet sich die MGCR 556 GBB 10" sowohl für dynamische Spielfelder als auch für längere Distanzen und ist die ideale Wahl für Spieler, die ein realistisches AR-GBB mit hoher Anpassungsfähigkeit suchen.
Technische Daten
Antriebsart: Gas
Kaliber: 6 mm BB
Joule: ca. 1,55 J (ca. 410 FPS mit 0,20 g BB)
Magazinkapazität: 30 Schuss
Schussmodus: Halbautomatisch
Hop-Up: Variabel
Innenlauflänge: 265 mm
Waffenmodell: M4 / M16
Farbe: Schwarz
Hinweis zum Waffenrecht & Führverbot
Dieser Artikel ist eine Airsoftwaffe und unterliegt den Bestimmungen des deutschen Waffenrechts. Das Führen der Airsoftwaffe in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Nutzung ist ausschließlich auf befriedetem Besitztum oder auf dafür zugelassenen Spielfeldern erlaubt. Der Transport darf nur ungeladen, nicht zugriffsbereit und in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.