Die G&G GM1903 A4 GAS ist eine hochwertige Gas-Replika des legendären Springfield M1903 A4 aus dem Zweiten Weltkrieg. Das Modell überzeugt durch eine realistische Konstruktion aus Vollmetall und echtem Holz sowie eine authentische Bedienung im Einzelschussbetrieb.
Dank des integrierten Zielfernrohrs mit Absehen und justierbarer Windage- und Elevationseinstellung ist das Gewehr ideal für präzises Schießen ausgelegt. Das seitlich leicht zugängliche einstellbare Hop-Up ermöglicht eine schnelle Feinjustierung im Spiel.
Highlights
Realistische Replika des Springfield M1903 A4 (WWII)
Vollmetall-Konstruktion mit Echtholzschaft
Gasbetrieb
Inklusive Zielfernrohr und Scope-Montage
Einstellbares Hop-Up mit seitlichem Zugriff
Hohe Detailtreue und Sammlerqualität
Technische Daten
System: Gas Rifle
Feuermodi: Safe / Single Shot
Magazinkapazität: 9 Schuss
Magazine: 2× Gas-Magazine enthalten
CO₂-kompatibel: Ja (CO₂-Magazin nicht enthalten)
Hop-Up: Einstellbar
Länge: 1115 mm
Gewicht: 3720 g
Ausstattung
2× 9-Schuss Gas-Magazine
Zielfernrohr mit Fadenkreuz
Verstellbare Windage & Elevation
Scope Mount
2 Front- und 1 Rear-Sling-Punkte (für Zweipunkt-Trageriemen)
Hinweis zum Waffenrecht & Führverbot
Dieser Artikel ist eine Airsoftwaffe und unterliegt den Bestimmungen des deutschen Waffenrechts. Der Erwerb ist nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben zulässig. Das Führen der Airsoftwaffe in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Nutzung ist ausschließlich auf befriedetem Besitztum oder auf dafür zugelassenen Spielfeldern erlaubt. Der Transport darf nur ungeladen, nicht zugriffsbereit und in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Bitte informiere dich vor dem Kauf über die geltenden gesetzlichen Regelungen.
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.