Die Krytac Trident Mk2 CRB S-AEG ist ein kompaktes Airsoft-Gewehr, das sich besonders für dynamische CQB-Szenarien eignet, aber auch auf mittleren Distanzen im Outdoor-Einsatz überzeugt. Die kurze Bauform sorgt für hohe Wendigkeit bei gleichzeitig zuverlässiger Leistung.
An der Front ist ein hochwertiger 10-Zoll-TR105-Handschutz aus Aluminium verbaut, der das KeyMod-Schienensystem unterstützt. In Kombination mit der durchgehenden oberen Picatinny-Schiene lassen sich Zieloptiken und weiteres Zubehör flexibel montieren. Die aus Aluminiumlegierung gefertigten Receiver sind mit gängigen M4/M16-Komponenten kompatibel. Ein vergrößerter Magwell sowie ein erweiterter Abzugsbügel verbessern Handling und Nachladegeschwindigkeit. Beidseitige Bedienelemente ermöglichen eine komfortable Nutzung für Rechts- und Linkshänder.
Im Inneren arbeitet eine Custom V2 Gearbox mit verstärkten 8-mm-Lagern, Polymerkolben mit Metallzähnen, gepolstertem Zylinderkopf, drehmomentstarkem Long-Type-Motor und Federschnellwechselsystem. Das integrierte Krytac-MOSFET schützt Auslösekontakte und Akku und sorgt in Verbindung mit dem flachen Abzug für eine sehr schnelle Schussauslösung. Die Leistung liegt bei ca. 1,6 Joule (ca. 417 FPS mit 0,20 g BBs).
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Technische Daten:
Antriebsart: S-AEG (elektrisch)
Schussmodus: Einzelschuss, Halbautomatisch
Bedienseite: beidseitig
Kaliber: 6 mm BB
Energie: ca. 1,6 Joule
Mündungsgeschwindigkeit: ca. 417 FPS (0,20 g BB)
Hop-Up: variabel
Innenlauflänge: 280 mm
Gearbox: Version 2 Custom mit MOSFET
Motor: Long Type, 21 TPA
Magazinkapazität: 300 Schuss
Laufgewinde: 14 mm CCW
Schienensystem: KeyMod, Picatinny
Stecker: Mini Tamiya
Waffenplattform: M4/M16
Farbe: Foliage Green
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.