Das Snow Wolf SV98 Spring Bolt-Action Sniper Rifle in grüner Ausführung ist eine realistische Airsoft-Replik des russischen SV98 Präzisionsgewehrs, das auf dem Record-300-System von Izhmash basiert. Entwickelt für präzise Schüsse auf große Distanzen, richtet sich dieses Federdruck-Scharfschützengewehr an ambitionierte Spieler und Sammler mit Fokus auf Authentizität und Stabilität.
Die Konstruktion aus hochwertigen Metalllegierungen und widerstandsfähigem ABS-Polymer sorgt für eine massive, realistische Haptik. Der lange Innenlauf in Verbindung mit dem einstellbaren Hop-Up-System ermöglicht eine saubere Schussbahn und konstante Präzision. Bereits im Auslieferungszustand bietet das SV98 eine solide Performance und eignet sich hervorragend als Basis für weiteres Tuning.
Ergonomisch überzeugt das Modell mit einem festen Hinterschaft, strukturierter Oberfläche, Daumenloch, gummierter Schaftkappe sowie einer höhenverstellbaren Wangenauflage. Zusätzlich verfügt das Gewehr über ein integriertes Einbeinstativ, einen Tragegriff sowie eine Picatinny-Toprail zur Montage von Zielfernrohren. Ein Adapter für ein Harris-Typ-Zweibein ist ebenfalls vorhanden.
Die grüne Farbgebung unterstreicht den militärischen Charakter des SV98 und macht es zur idealen Wahl für Woodland- und MilSim-Setups.
Merkmale:
Federdruck-Bolt-Action-Scharfschützengewehr
Robuste Bauweise aus Metalllegierungen und ABS-Polymer
Einstellbares Hop-Up
Ergonomischer Schaft mit Daumenloch und verstellbarer Wangenauflage
Picatinny-Schiene zur Optikmontage
Integriertes Einbeinstativ und Zweibein-Adapter
Hohe Magazinkapazität
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.