Das Action Army AAC T11 Short Bolt Action Sniper Rifle ist ein kompaktes Airsoft-Repetiergewehr, das von Action Army entworfen und gefertigt wurde. Es handelt sich um eine aus Metall und ABS-Polymer gefertigte Nachbildung der R700-Serie. Die kurze Bauform im minimalistischen „Short“-Design sorgt für eine kompakte Gesamtlänge von ca. 880 mm bei einem Gewicht von etwa 1.800 g.
Das Federdrucksystem arbeitet mit klassischer Repetierbewegung und wird über ein abnehmbares Magazin mit einer Kapazität von 50 Schuss gespeist. Der 300 mm lange Innenlauf sorgt für eine konstante Schussabgabe. Die Energie liegt bei ca. 0,8 Joule (ca. 295 FPS mit 0,20 g BBs). Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Die Oberseite ist mit einer Picatinny-Schiene ausgestattet, die die Montage verschiedener Zieloptiken ermöglicht. Das integrierte 28-mm-CCW-Laufgewinde erlaubt die Aufnahme von Mündungsvorrichtungen wie Schalldämpfern oder Tracer-Einheiten. Ein zusätzlicher Handstopp an der Vorderseite erhöht Kontrolle und Handling. Das abnehmbare Scheinmagazin dient als praktisches Staufach für Werkzeug oder Kleinteile. Die Plattform ist mit VSR-10-Komponenten kompatibel und bietet damit gute Möglichkeiten zur internen Anpassung.
Technische Daten:
Antriebsart: Federdruck
Schussmodus: Einzelschuss
Bedienseite: rechts
Kaliber: 6 mm BB
Energie: ca. 0,8 Joule
Mündungsgeschwindigkeit: ca. 295 FPS (0,20 g BB)
Hop-Up: variabel
Innenlauflänge: 300 mm
Magazinkapazität: 50 Schuss
Laufgewinde: 28 mm CCW
Waffenplattform: VSR-10 kompatibel
Farbe: Schwarz
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.