Das Action Army AAC T10 Short Bolt Action Sniper Rifle wurde entwickelt, um hohe Ergonomie und zuverlässige Leistung in einer hochwertigen und funktionalen Konstruktion zu vereinen. Der Schaft besteht aus robustem Polymer und ist mit Befestigungselementen aus CNC-gefrästem Aluminium ausgestattet. Die Zuglänge kann mithilfe von Distanzscheiben angepasst werden, während die Wangenauflage über einen integrierten Mechanismus höhenverstellbar ist.
Diese ergonomischen Eigenschaften werden durch einen gut geformten Griff ergänzt, der eine kontrollierte Schussabgabe unterstützt. Zusätzlich verfügt das Gewehr über einen einstellbaren Abzugswiderstand (Trigger Pull), der auf präzise Einzelschüsse ausgelegt ist. Die hochwertigen Innenteile sorgen für einen gleichmäßigen und zuverlässigen Repetiervorgang.
Das System ist vollständig mit dem VSR-10-Standard kompatibel und bietet dadurch eine breite Auswahl an Tuning- und Ersatzteilen. Das AAC T10 ist mit einem Laufgewinde (14 mm CW) ausgestattet und verfügt über ein erweitertes Dummy-Magazin, das als Stauraum für das eigentliche Magazin genutzt werden kann. QD-Montagepunkte ermöglichen die Befestigung von Trageriemen. Die Energie liegt bei ca. 0,8 Joule (ca. 295 FPS mit 0,20 g BBs). Abweichungen von bis zu ±10 % sind fertigungstechnisch möglich.
Technische Daten:
Antriebsart: Federdruck
Schussmodus: Einzelschuss
Bedienseite: rechts
Kaliber: 6 mm BB
Energie: ca. 0,8 Joule
Mündungsgeschwindigkeit: ca. 295 FPS (0,20 g BB)
Hop-Up: variabel
Innenlauflänge: 300 mm
Magazinkapazität: 50 Schuss
Laufgewinde: 14 mm CW
Waffenplattform: VSR-10 kompatibel
Farbe: OD
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.