Die B&T AIR SPR 300 Pro ist eine lizenzierte Airsoft-Nachbildung eines Scharfschützengewehrs mit integriertem Schalldämpfer, entwickelt von Archwick und offiziell mit Brügger & Thomet Markings versehen. Das Design orientiert sich am Original, das für spezielle Einsätze mit Unterschallmunition konzipiert wurde, und kombiniert eine kompakte Bauweise mit hoher Leistung.
Die Replik besteht aus einer CNC-gefrästen, schwarz eloxierten Aluminiumlegierung sowie aus hochwertigen, verschleißfesten Polymeren. Die Konstruktion erlaubt eine schnelle Zerlegung in zwei Haupteinheiten – Lauf-/Verschlusseinheit und Vorderschaft – was Transport und Lagerung erleichtert. Der linksseitige Klappschaft ist mit einer verstellbaren Wangenauflage sowie einer gummierten Schaftkappe ausgestattet. Mehrere QD-Aufnahmen ermöglichen die Befestigung von Trageriemen. Eine zusätzliche Picatinny-Schiene an der Unterseite erlaubt die Montage eines Zweibeins.
Das Innenleben ist um einen 45-ccm-Luftzylinder aufgebaut und verfügt über einen 90°-Stahlabzug, einen CNC-gefrästen Aluminium-Kolben, eine präzise Hop-Up-Einheit sowie einen 300 mm langen Präzisions-Innenlauf mit 6,03 mm Durchmesser. Die Energie liegt bei ca. 2,8 Joule (ca. 551 FPS mit 0,20 g BBs). Das System ist bis zur M170-Feder aufrüstbar. Die Versorgung erfolgt wahlweise über ein Standardmagazin vor dem Abzug oder ein VSR-Spezialmagazin im vorderen Bereich; beide Magazine fassen 50 Schuss.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu ±10 % abweichen.
Technische Daten:
Antriebsart: Federdruck
Schussmodus: Einzelschuss
Kaliber: 6 mm BB
Energie: ca. 2,8 Joule
Mündungsgeschwindigkeit: ca. 551 FPS (0,20 g BB)
Hop-Up: variabel
Innenlauflänge: 300 mm
Magazinkapazität: 59 Schuss
Laufgewinde: keines
Farbe: Tan
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.