DIANA Bandit Tactical 4,5 mm – Druckluft Pressluft | PCP
Die DIANA Bandit Tactical im Kaliber 4,5 mm (.177) ist eine kompakte PCP-Pressluftwaffe mit umfangreicher Ausstattung.Ein integrierter Regulator sorgt für konstante Druckabgabe und gleichmäßige Schussleistung. Der DIT – DIANA Improved Triggerermöglicht eine präzise und kontrollierte Schussauslösung.
Die Tactical-Version verfügt über eine abnehmbare Schafterweiterung, einen abschraubbaren Schalldämpfer sowie einegefräste 11 mm Prismenschiene zur Montage von Zieloptiken. Ein Red Dot Visier ist bereits im Lieferumfang enthalten.Die Waffe kann wahlweise im Einzelschussbetrieb oder mit dem 9-Schuss-Trommelmagazin genutzt werden. Einemanuelle Sicherung unterstützt die sichere Handhabung. Zum Lieferumfang gehören zudem Magazin und eine passende Waffentasche.
Features
- Inkl. Red Dot
- Integrierter Regulator
- Abnehmbare Schafterweiterung
- Abnehmbarer Schalldämpfer
- Einzelschuss & Trommelmagazin
- DIT – DIANA Improved Trigger
- Gefräste 11 mm Prismenschiene
- Manuelle Sicherung
- Inkl. Magazin und Waffentasche
Technische Daten
- Kaliber: 4,5 mm (.177)
- System: Pressluft (PCP)
- Energie: < 7,5 Joule
- Magazinkapazität: 9 Schuss
- Munitionstyp: Pellets (Diabolos)
- Abzug: DIT – DIANA Improved Trigger
- Abzugsgewicht: 1,6 kg
- Abzug einstellbar: Ja
- Lauf: Stahl, gezogener Lauf
- Lauflänge: 240 mm (9,4")
- Laufgewinde: M10x1
- Visierung: Inklusive Leuchtpunktvisier (Red Dot)
- Schaftmaterial: Polymer
- Griffstück: Polymer
- Montageschiene: 11 mm Prismen
- Kartuschenvolumen: 30 ml
- Max. Fülldruck: 200 bar
- Anschluss: Foster
- Farbe: Schwarz
- Gewicht: 1475 g
- Maße: 730 × 45 × 230 mm
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.