Das First Strike Eagle ist ein modernes PCP-Pressluftgewehr im Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo, das auf präzises Freizeit- und sportliches Schießen ausgelegt ist. Die Kombination aus stabiler Konstruktion, ausgewogener Ergonomie und zuverlässiger Presslufttechnik macht das Eagle zu einem soliden Allround-PCP-Gewehr in der gesetzeskonformen F-Version unter 7,5 Joule.
Das Repetiersystem ermöglicht eine schnelle Schussfolge und kontrolliertes Nachladen. Der gezogene Lauf sorgt für saubere Geschossführung und konstante Präzision. Der einstellbare Abzug erlaubt eine individuelle Anpassung an den Schützen und unterstützt ein kontrolliertes Abzugsverhalten. Eine manuelle Sicherung erhöht die Sicherheit im Umgang.
Der ergonomisch gestaltete Schaft bietet eine stabile Anschlaghaltung und angenehme Handhabung. Über die vorhandene Montageschiene lassen sich Zielfernrohre oder Rotpunktvisiere montieren (nicht im Lieferumfang enthalten). Das Pressluftsystem sorgt für ein ruhiges, rückstoßarmes Schussverhalten.
Das First Strike Eagle richtet sich an Schützen, die ein funktionales PCP-Luftgewehr im klassischen Aufbau suchen – zuverlässig, präzise und wartungsarm.
Besonderheiten
PCP-Pressluftsystem
Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo
Gesetzeskonforme < 7,5-Joule-Version (F-Version)
Mehrschüssiges Repetiersystem
Einstellbarer Abzug
Manuelle Sicherung
Gezogener Lauf für präzises Schussbild
Ergonomischer Schaft
Montageschiene zur Optikmontage
Rückstoßarmes Schussverhalten
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
System: Pressluft (PCP)
Energie: < 7,5 Joule
Abzug: Einstellbar
Sicherung: Manuell
Laufart: Gezogener Lauf
Visierung: Ohne (Optik montierbar)
Montageschiene: Vorhanden
Munition: Diabolos
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.