Die DIANA p-five ist eine klassische Luftpistole mit Federdruck-Knicklaufsystem und richtet sich an Freizeit- und Hobbyschützen, die eine einfache, robuste und präzise Pistole im Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo suchen. Der bewährte Knicklaufmechanismus ermöglicht das manuelle Spannen und Laden eines einzelnen Diabolos und kommt vollständig ohne CO₂ oder Pumptechnik aus.
Ausgestattet mit einem gezogenen Stahllauf bietet die p-five eine saubere Geschossführung und ein konstantes Schussverhalten. Die mikrometergenau einstellbare Kimme erlaubt eine präzise Anpassung der Visierung an den Schützen. Zusätzlich verfügt die Pistole über eine manuelle Sicherung, die für eine sichere Handhabung sorgt.
Das Polymergriffstück mit gummierten Griffschalen liegt rutschfest in der Hand und sorgt auch bei längeren Schießeinheiten für guten Halt. Für die Montage von Zielhilfen ist eine gefräste 11-mm-Prismenschiene vorhanden. Mit einer Mündungsenergie von unter 4,0 Joule eignet sich die DIANA p-five ideal für das präzise Freizeitschießen im zulässigen Rahmen.
Technische Daten
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Munitionstyp: Pellets
System: Federdruck | Knicklauf
Magazinkapazität: 1 Schuss
Abzug: Single Action Only (SAO)
Abzug einstellbar: Nein
Lauf: Stahl
Laufart: Gezogener Lauf
Lauflänge: ca. 220 mm (8,7")
Visierung: Mikrometervisierung (hintere Visierung einstellbar)
Visierlänge: ca. 330 mm
Sicherung: Manuelle Sicherung
Montageschiene: 11 mm Prismenschiene
Optic Ready: Nein
Griffstück: Polymer
Griffschalen: Gummiert
Beschichtung: Brüniert
Farbe: Schwarz
Gesamtlänge: ca. 380 mm
Gewicht: ca. 920 g
Energie: < 4,0 Joule
Maße (L × B × H): ca. 380 × 33 × 145 mm
Lieferumfang
DIANA p-five Luftpistole
Bedienungsanleitung
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.