Die CZ P-10C CO₂ Blowback in Schwarz ist eine leistungsstarke ProLine-Airsoftpistole für anspruchsvolle Spieler und Trainingsanwender. Als offiziell lizenzierte Replika von CZ (Česká Zbrojovka) verfügt sie über originalgetreue Markings sowie eine individuelle Seriennummer, was den authentischen Charakter zusätzlich unterstreicht.
Der CO₂-Antrieb sorgt für eine konstante Schussleistung von rund 1 Joule und einen klar definierten, kräftigen Blowback. Die bewährte MS/PF-Konstruktion kombiniert einen Metallschlitten mit einem robusten Polymergriffstück und bietet damit eine ausgewogene Balance aus Stabilität, Gewicht und Haltbarkeit.
Dank einstellbarem Hop-Up lässt sich das Trefferbild präzise abstimmen. Die integrierte Zubehörschiene ermöglicht die Montage von taktischem Zubehör wie Lampen oder Lasern. Durch die kompakte Bauform eignet sich die CZ P-10C ideal für CQB, Training und dynamisches Airsoft-Spiel.
Die schwarze Ausführung wirkt klassisch, dienstlich und zeitlos – perfekt für realistische Loadouts, Behörden-Optik und universelle Einsatzszenarien.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: ASG
Lizenz: CZ Česká Zbrojovka
Serie: ProLine
Modell: CZ P-10C
Kaliber: 6 mm BB
Munitionstyp: Plastic BB
System: CO₂ Blowback
Leistung: ca. 1 Joule
Magazinkapazität: 22 Schuss
Griffstück: Polymer (verstärkt)
Schlitten: Metall
Lauflänge: 90 mm / 3,5 Zoll
Hop-Up: Einstellbar
Montageschiene: Zubehörschiene (Accessory Rail)
Besondere Merkmale:
– Blowback-System
– MS/PF-Konstruktion (Metal Slide / Polymer Frame)
– Einzigartige Seriennummer
Farbe: Schwarz
Gesamthöhe: 135 mm
Breite: 30 mm
Gewicht: 720 g
Geschwindigkeit: ca. 100 m/s (328 FPS, 0,20 g BB)
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.